Die Weststrecke ist schon jetzt am Anschlag. Mehr Züge als jetzt können nicht mehr verkehren. Schuld daran ist insbesondere der Abschnitt zwischen Salzburg-Kasern und Köstendorf nahe des Wallersees. Die Highspeed-Züge tuckern dort immer noch mit geringen Geschwindigkeiten dahin.
Schon 2013 wurde deswegen ein 20 Kilometer langer Tunnel durch den Flachgau beschlossen, der die Fahrtzeit zwischen Wien und Salzburg (derzeit 2:15 Stunden) noch einmal verkürzen, Kapazitäten erhöhen und auch mehr Nahverkehr ermöglichen soll. Doch seitdem verzögern Einsprüche und Beschwerden von Anrainern das Projekt. Sie kritisieren vorwiegend den Abtransport des Aushubmaterials.
Die ursprünglich geplante Fertigstellung 2040 rückt immer weiter in die Ferne – obwohl es seit November immerhin einen positiven UVP-Bescheid gibt. Nun gibt es die nächste Posse, die nach dem S-Link das nächste Bahn-Projekt in Salzburg zum Fallen bringen könnte.
Wie die "Salzburger Nachrichten" berichten, streiten sich jetzt sogar zwei SPÖ-Ministerien über das Projekt. Bekanntlich hat das Verkehrsministerium als oberste Eisenbahnbehörde grünes Licht erteilt. Und dagegen hat das Verkehrs-Arbeitsinspektorat im Sozialministerium jetzt Einspruch eingelegt.
Das Verkehrsministerium habe "die Stellungnahme des Verkehrs-Arbeitsinspektorats ignoriert und damit das öffentliche Interesse (…) missachtet und geschädigt", zitieren die SN die Beamten. Eine Gefahrenstellenanalyse würde fehlen.
Das Sozialministerium bestätigt den Einspruch: "Die Unterlagen zu Sicherheitsmaßnahmen, die Arbeitnehmer betreffen, wurden nicht vollständig beigelegt", fasst Sprecher Christoph Ertl zusammen. Eine Beanstandung des Arbeitsinspektorats sei die klare Folge. Der Antrag auf Betriebsbewilligung soll deswegen abgewiesen werden, der Bescheid sei inhaltlich rechtswidrig.
Auf der anderen Seite hat das Verkehrsministerium im Bescheid festgehalten, dass sich aus dem Bauentwurf und dem Gutachten keine Zweifel ergeben, "dass das Vorhaben den Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes entspricht und die Genehmigungsvoraussetzungen eingehalten werden".