Ein schwerer Vorwurf gegen einen ehemaligen, hochprominenten ORF-Mitarbeiter sorgt weiter für Aufsehen. Auch Tage nach Bekanntwerden des Falls wird intern ermittelt – öffentlich bleibt vieles unklar, ein Name wird aus rechtlichen Gründen nicht genannt.
Im Mittelpunkt steht Julia F. (Anm. Name der Redaktion geändert), heute 54 Jahre alt. Als 13-Jährige hatte sie sich einst für ein Treffen mit einem bekannten Popsänger beim ORF beworben. Stattdessen kontaktierte sie einen bereits damals österreichweit bekannten ORF-Mitarbeiter persönlich, um Details zu klären.
Nachdem das geplante Konzert abgesagt wurde, lud er das Mädchen als "Wiedergutmachung" in den Sender ein, um ihr Einblicke hinter die Kulissen zu geben – zunächst ein scheinbar harmloser Termin.
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/544 08 20
Polizei-Notruf: 133
Hier weiterlesen: Expertin gibt konkrete Tipps: Kontrolle, Eifersucht - wann der Alarm schrillen sollte >
Was danach passiert sein soll, wurde im März 2025 vor einem Wiener Bezirksgericht thematisiert. Der Vorwurf: Der Mann habe das Mädchen 1985 unter falschen Vorwänden in die Wohnung einer Verwandten gelockt und sie dort unter Gewaltanwendung zum Oralverkehr gezwungen.
Für Julia F. ist das Erlebte bis heute präsent: "Ich war sexuell völlig unerfahren. Ich habe mich schrecklich geniert und konnte viele Jahrzehnte nicht darüber sprechen."
Erst viele Jahre später holte sie die Vergangenheit wieder ein. 2023 traf sie den Mann zufällig in einer Wiener Pizzeria. Die Begegnung löste eine schwere psychische Belastung aus. Die heute als Kanzleiangestellte tätige Mutter eines Kindes litt unter Schlafproblemen und depressiven Reaktionen, suchte Hilfe bei einer Kriseninterventionsstelle und begann eine Therapie.
Sie entschloss sich schließlich, den Mann mit den Vorwürfen zu konfrontieren. Eine Anwältin riet zu einem außergerichtlichen Vergleich, da die mutmaßliche Tat bereits verjährt ist. Julia F. sagt dazu: "Ich wollte nur, dass er sein Unrecht einsieht. Dass er sich entschuldigt."
2024 kam es zu einem Treffen in einer Kanzlei, bei dem beide Seiten anwaltlich vertreten waren. Laut Darstellung von Julia F. sei der Mann ihr dort ohne Einsicht begegnet. Er habe sie nicht einmal begrüßt und sich über sie lustig gemacht. Noch während des Termins erlitt sie einen Nervenzusammenbruch.
Im Jahr darauf folgte ein weiterer Versuch, den Fall juristisch aufzuarbeiten. Julia F. klagte auf Schadenersatz in Höhe von 7.830 Euro, unter anderem für Therapiekosten. Das Gericht wies die Klage jedoch ab – mit Verweis auf die Verjährung. Nach österreichischem Recht gilt eine absolute Frist von 30 Jahren ab dem Zeitpunkt der behaupteten Tat.
Warum sie erst jetzt an die Öffentlichkeit ging, erklärt sie gegenüber der "Krone" so: "Ich habe das so viele Jahre verdrängt. Die Scham über das Erlebte war so groß. Man drückt das weg. Man versucht, es aus seinem Leben zu verbannen."
„Ich habe nichts Falsches getan, ich muss mich weder fürchten noch schämen.“Julia F. (Anm. Name der Redaktion geändert)
Psychologen bestätigen, dass ein solches Verdrängen – auch als Dissoziation bekannt – bei traumatischen Erfahrungen häufig vorkommt. Julia F. richtet deshalb einen Appell an andere Betroffene: "Ich möchte alle Frauen ermutigen, über die Hürde des eigenen Schamgefühls zu springen. Ich habe nichts Falsches getan, ich muss mich weder fürchten noch schämen."
Trotz allem verspürt sie keinen Hass: "Mir hätte damals bei dem Treffen in der Kanzlei geholfen, wenn er Mitgefühl gezeigt hätte. Wenn er sein Unrecht eingesehen hätte."
Für sie ist der Schritt an die Öffentlichkeit auch ein persönlicher: ein Weg zur Verarbeitung. Oder, wie sie es formuliert: "Die Scham muss die Seite wechseln."
Für den ehemaligen ORF-Mitarbeiter gilt die Unschuldsvermutung.