Aus der offenen Rechnung eines mutmaßlichen Drogengeschäfts wurde in der Nacht auf den 1. März 2025 ein stundenlanger Gewaltexzess, der an schlimmste Filmszenen von Kult-Regisseur Tarantino erinnert.
Drei Männer im Alter von 20, 21 und 23 Jahren aus Indien und Serbien stehen dafür nun in Wien vor Gericht. Sie sollen laut Anklage zwei männliche Opfer wegen 100 Euro Schulden stundenlang vergewaltigt, eingesperrt, genötigt, beraubt, verletzt und erpresst haben – ihnen drohen jetzt lange Haftstrafen.
Ein 19-Jähriger und sein Begleiter wurden in der Nacht auf den 1. März in Wien in ein Auto gelockt. "Einsteigen, sonst passiert etwas Schlimmes", hieß es. Die späteren Opfer stiegen ein, dann geschah dennoch Schreckliches: Sie mussten ein stundenlanges Martyrium mit Fauststößen, Schrotflinten-Schlägen und Drohungen mit einem Schwert über sich ergehen lassen – durften nur auf dem Boden knien und den Blick nicht heben.
Auch Metallarmreif und Schlagring sollen verwendet worden sein. Beide Opfer wurden unter höhnischem Lachen zum Drogenkonsum gezwungen und mit einem Elektroschocker an den Genitalien getroffen. Eines der Opfer musste sich unter Todesdrohungen sogar auf eine leere Whiskey-Flasche setzen, so die Staatsanwaltschaft – eine besonders perfide Demütigung des Trios. Beide Opfer verloren laut Anklage vor Schmerzen zeitweise das Bewusstsein.
Damit die Männer freikommen, sollten sie den Verdächtigen noch ihre iPhones und Jacken überlassen. Vom zweiten Opfer wollten die Männer 500 Euro, die er verzweifelt von seinem Vater ausborgen musste, und die Playstation 5 seiner Freundin. Mit Nasenbeinbrüchen, Schädelprellungen, Verletzungen am Hals und zahlreichen weiteren Blessuren kamen die Opfer schließlich frei.
Aus Angst und Scham hätten beide im Spital zunächst falsche Angaben zur Ursache ihrer Verletzungen gemacht. Zwei der drei Verdächtigen (Verteidigung Kanzlei Rast/Musliu) hatten sich bei ihren Einvernahmen größtenteils geständig gezeigt. Der dritte Angeklagte – er wird von Anwalt Sascha Flatz verteidigt – verweigerte bisher die Aussage. Nun stehen sie vor Gericht. Die Unschuldsvermutung gilt.