Diese Strafen drohen

Mit Mehl statt Drogen: Türsteher erpressten Disco-Gäste

Drei Security-Mitarbeiter sollen in einem Nachtlokal Gäste mit angeblichen Drogendelikten unter Druck gesetzt haben. Das brachte ihnen Tausende Euro.
05.11.2026, 12:42
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Über Monate hinweg sollen drei Türsteher im Alter von 24 bis 26 Jahren ein illegales Nebengeschäft betrieben haben – hauptsächlich in einer Disco in Gralla (Bezirk Leibnitz). Sie erwischten junge Gäste beim Drogenkonsum oder boten ihnen selbst vermeintliche Drogen an. Dabei handelte es sich teilweise bloß um Mehl, berichtet die "Kleine Zeitung".

Anschließend hätten sie die Betroffenen unter Druck gesetzt: Wer Geld zahlte, dem versprachen die Security-Mitarbeiter, auf eine Anzeige zu verzichten.

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Opfer mussten sogar zum Bankomaten

Aus Angst vor Konsequenzen zahlten zahlreiche junge Gäste. Auf diese Weise hätten die Männer insgesamt mehrere Tausend Euro kassiert.

In einem Fall soll einer der Türsteher zwei junge Männer sogar zum Bankomaten begleitet haben, damit sie das geforderte Geld abheben konnten. Die beiden erstatteten später Anzeige – die Ermittlungen kamen ins Rollen. Vor Gericht gestand einer der Angeklagten sogar mehr Erpressungsfälle, als nachgewiesen werden konnten.

Auch Raub und Körperverletzung

Die drei Männer mussten sich nicht nur wegen der Erpressungen verantworten. Laut Staatsanwaltschaft standen auch weitere Delikte im Raum, darunter Raub, Körperverletzung, Nötigung und Urkundendelikte.

Einer der Angeklagten hatte zudem bei seinem Arbeitgeber, einem Supermarkt, Leergut im Wert von 2.500 Euro gestohlen und über einen Automaten zu Bargeld gemacht. Damit wollte er Geld für Rückforderungen der Erpressungsopfer auftreiben.

Bis zu dreieinhalb Jahre Haft

Am Mittwoch verkündete das Straflandesgericht Graz die Urteile. Der Erstangeklagte erhielt 30 Monate unbedingte Haft, der zweite Angeklagte muss für 42 Monate ins Gefängnis. Der dritte ehemalige Türsteher, dessen Beteiligung geringer war, wurde zu 24 Monaten Haft verurteilt. Davon wurden 16 Monate bedingt nachgesehen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

red, 05.11.2026, 12:42
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