"Es tut mir so leid, aber ich kann es nicht mehr rückgängig machen." Mit diesen Worten entschuldigte sich ein 37-Jähriger aus dem Bezirk Murau am Dienstag vor dem Landesgericht Leoben. Im Mai hatte er einen langjährigen Bekannten bei einem Verkehrsunfall getötet.
Besonders tragisch: Der 65-Jährige war der Vater seines inzwischen verstorbenen besten Freundes. Der Angeklagte kannte ihn bereits seit seiner Kindheit.
Am Unglücksabend saßen die beiden Männer mit weiteren Bekannten in einer Hütte auf einem Privatgrundstück zusammen. Es wurde ausgiebig getrunken.
Kurz vor Mitternacht machte sich der 65-Jährige mit seinem E-Bike auf den Heimweg. Wenige Minuten später stieg auch der 37-Jährige in sein Auto und fuhr in dieselbe Richtung.
Auf einer Landstraße im Bezirk Murau, bei leichtem Nieselregen, kam es zur Katastrophe. Der Autofahrer holte den Radfahrer ein und übersah ihn. "Es hat einen Tuscher gemacht, wie wenn ein Wildtier hineingerannt wäre", schilderte der Angeklagte vor Gericht.
Der 37-Jährige stieg aus und entdeckte zunächst nur das beschädigte Fahrrad auf der Straße. Er vermutete, dass der Radfahrer im Schock davongelaufen sei. "Dann habe ich mich umgedreht und ihn direkt bei meinem Auto liegen gesehen, im Bereich der Beifahrerseite", schildert er, berichtet die "Kleine Zeitung".
Für den 65-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Der Notarzt konnte nur noch seinen Tod feststellen. Der Mann hinterlässt seine Frau und eine Tochter.
Ein Alkoholtest ergab beim Autofahrer 1,8 Promille. Auch der getötete Radfahrer hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Für die Richterin war das jedoch unerheblich: "Die Alkoholisierung des Radfahrers spielt keine Rolle, sie hätten ihn sehen müssen."
Laut den Ermittlungen war der 65-Jährige mit eingeschaltetem Licht ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand unterwegs.
Vor Gericht bekannte sich der Mann schuldig. Sein Anwalt erklärte, dass der 37-Jährige nach einem früheren Unfall mit Schädel-Hirn-Trauma alkoholkrank geworden sei. Nach dem tödlichen Zusammenstoß begab sich der Angeklagte in psychiatrische Behandlung und absolvierte freiwillig einen dreimonatigen Entzug. Nach eigenen Angaben trinkt er mittlerweile keinen Alkohol mehr.
Die Richterin verurteilte ihn wegen grob fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen zu acht Monaten unbedingter Haft. Sein Geständnis, seine bisherige Unbescholtenheit und die freiwillige Therapie wurden mildernd berücksichtigt.