Eine schwer verletzte Katze brauchte dringend Hilfe – doch ein steirischer Tierarzt weigerte sich, das Tier zu versorgen. Der Fall landete vor Gericht. Jetzt steht fest: Die Strafe von 500 Euro war gerechtfertigt.
Ein Amtstierarzt hatte den Leiter einer Tierklinik an einem Samstagnachmittag um Erste Hilfe für die herrenlose Katze ersucht. Das Tier war schwer verletzt. Die Tierhilfe Steiermark hätte es dafür aus rund 25 Kilometern Entfernung zur Klinik bringen sollen.
Doch der Tierarzt lehnte ab. Seine Begründung: Seine Klinik werde wegen des angebotenen 24-Stunden-Notdienstes ohnehin besonders häufig kontaktiert.
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung verhängte daraufhin eine Geldstrafe von 500 Euro, wie die "Kleine Zeitung" berichtet. Der Tierarzt wehrte sich dagegen – ohne Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte nun die Bestrafung.
Laut VwGH müssen Tierärzte grundsätzlich jedem schwer verletzten Tier Erste Hilfe leisten – auch herrenlosen Tieren. Das gilt immer dann, wenn nicht davon auszugehen ist, dass ein anderer Tierarzt schneller helfen kann.
Dabei spielt es keine Rolle, ob gerade Ordinationszeit ist, wie häufig ein Tierarzt um Hilfe gebeten wird oder ob die Behandlung bezahlt wird. Auch wirtschaftliche Überlegungen sind in der Regel kein Grund, die Versorgung zu verweigern.
Nur wenn der Tierarzt dadurch seine eigene Person gefährden oder andere höherwertige Schutzgüter verletzen würde, kann die Hilfe unzumutbar sein. Im konkreten Fall konnte der Klinikleiter nicht nachweisen, dass ein anderer Tierarzt schneller Erste Hilfe hätte leisten können. Die Strafe von 500 Euro bleibt daher aufrecht.