Schon 2024 schlitterte die Möbel-Kette in die Insolvenz, konnte keine Gehälter mehr zahlen. Jetzt ist es wieder so weit, trotzdem soll es noch nicht der Schlusspunkt sein. Nach der Anmeldung vor zwei Monaten fand am Donnerstag schließlich die Prüfungstagsatzung am Landesgericht Wiener Neustadt statt.
Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) berichtet, wurden gegen die Magazin 07 Möbel und Einrichtungen VertriebsgmbH, besser bekannt unter dem Firmennamen "Interio", bislang 6,17 Millionen Euro von 158 Gläubigern angemeldet.
3,43 Millionen Euro wurden bereits von der Insolvenzverwalterin anerkannt, 2,74 Millionen Euro befinden sich noch in Abklärung. Der Geschäftsbetrieb läuft unterdessen weiter. Die Fortführung des Unternehmens sei derzeit kostendeckend, findet jedoch unter herausfordernden Rahmenbedingungen statt.
Zwar liegen die bislang erzielten Umsätze unter den Erwartungen, aufgrund bereits gesetzter Maßnahmen zur Kostensenkung ist jedoch eine kostendeckende Weiterführung aktuell möglich. Im Zuge der Restrukturierung werden mehrere Standorte angepasst bzw. geschlossen.
Die Filialen in Wien (Mariahilfer Straße) und Linz werden einvernehmlich mit Anfang Juli 2026 aufgelassen, während für die Filiale Graz ein Räumungsverfahren anhängig ist.
Parallel dazu wird das Zentrallager in Traiskirchen strukturell angepasst, um die Fixkosten deutlich zu reduzieren. Bei Insolvenzeröffnung beschäftigte die Schuldnerin 37 Dienstnehmer. Aufgrund der bevorstehenden Schließungen der Filialen in Wien und Linz müssen voraussichtlich 10 Dienstverhältnisse beendet werden.
Neben der operativen Sanierung werden auch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage geprüft. Dazu zählen insbesondere die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen sowie die Analyse von Forderungen und Zahlungsströmen innerhalb der Unternehmensgruppe.
Interio bietet ihren Gläubigern derzeit den Abschluss eines Sanierungsplans mit einer Quote von 20 Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, an. Ziel bleibt es, im Rahmen des Sanierungsverfahrens eine tragfähige Fortführungslösung zu erarbeiten und den Gläubigern eine bestmögliche Quote zu sichern.