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Muss ich bei einem Blackout zur Arbeit?

Die Angst vor einem Blackout hängt in der Luft. Ob man noch zur Arbeit muss, wenn es keinen Strom gibt, weiß eine Arbeitsrechtsexpertin.

Christine Scharfetter
Bei einem Blackout geht nichts mehr. Zur Arbeit muss man theoretisch trotzdem.
Bei einem Blackout geht nichts mehr. Zur Arbeit muss man theoretisch trotzdem.
Getty Images/iStockphoto

Netzüberlastungen und jetzt auch noch eine Energiekrise. In Österreich wächst gerade vor dem Winter die Angst vor einem Blackout. Selbst Experten halten einen breitflächigen Stromausfall nicht für unwahrscheinlich. Die Bundesregierung und die zuständigen Katastrophenschutzbehörden bereiten sich auf mögliche Blackout-Szenarien vor. Doch kaum jemand weiß, was wirklich passiert, wenn plötzlich im ganzen Land der Strom wegbleibt. Zuhause geht praktisch nichts mehr – kein Licht, kein Kühlschrank, keine Kaffeemaschine. Muss man dann eigentlich zur Arbeit gehen?

"Heute" hat dazu die Arbeitsrechtsexpertin Biljana Savic von der Arbeiterkammer Wien befragt.

Keine Dienstfreistellung wegen Blackout

"Immer öfter kommt das Thema Blackout auf. Auch aus arbeitsrechtlicher Sicht stellen sich im Zusammenhang mit einem Blackout zahlreiche spannende Fragen, auf die es teilweise noch keine klaren Antworten gibt, zumal es noch keine einschlägige Rechtsprechung gibt, an der man sich orientieren kann", hält Savic in erster Linie fest.

"Ein Blackout bedeutet nicht zwangsläufig, dass keinerlei Arbeitsleistung mehr erbracht werden kann."

Fest stehe jedoch, dass sich der Arbeitnehmer im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren arbeitsbereit und arbeitswillig zu halten habe und dafür sein Entgelt vom Arbeitergeber weiter erhalten muss. "Ein Blackout bedeutet nicht zwangsläufig, dass keinerlei Arbeitsleistung im Rahmen des Arbeitsvertrages mehr erbracht werden kann – vielmehr obliegt es dem Arbeitgeber, im Rahmen des Arbeitsvertrages eine Arbeitsleistung abzurufen." Tue er das nicht, könne dies nicht automatisch zu Lasten des Beschäftigten gehen, indem dieser beispielsweise sein Entgelt verliere.

Im Fall der Fälle besteht also Handlungsbedarf auf beiden Seiten. Der Arbeitnehmer muss zur Arbeit erscheinen oder zumindest Rücksprache mit dem Arbeitgeber halten. "Selbstverständlich kann sich die Arbeitsleistung im Rahmen des jeweiligen Arbeitsvertrages zeitweise auf Tätigkeiten beschränken, die eben auch ohne technische Hilfsmittel verrichtet werden können."

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    Denise Auer

    Wege in die Arbeit gibt es viele

    Noch etwas Spezieller wird es im Fall von systemrelevanten Berufen. Schließlich kann und muss beispielsweise eine Krankenschwester selbst bei einem flächendeckenden Stromausfall zur Stelle sein. In den Spitälern werden zu diesem Zeitpunkt die Notstromaggregate in Betrieb gehen. Was aber, wenn der Zug nicht fährt? 

    "Wenn es nun zum Beispiel einer Krankenschwester aufgrund des Ausfalls einer Zugverbindung nicht möglich ist, ihren Arbeitsplatz in gewohnter Weise zu erreichen, hat die Betroffene auf ein alternatives Verkehrsmittel zurückzugreifen, sofern eines zur Verfügung steht und ihr dies zumutbar ist", erklärt die Arbeitsrechtsexpertin. Das könne ein Bus, der private PKW und in Einzelfällen auch ein Fußweg sein. 

    Verspäte sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer ohne Eigenverschulden zum Dienst, handle es sich unstrittig um eine Dienstverhinderung mit Entgeltfortzahlungsanspruch. Diese Regelung kommt übrigens auch in allen anderen Berufen zu tragen.

    "Wenn man bei objektiver Betrachtung des Einzelfalles zu dem Ergebnis kommt, dass kein zumutbares alternatives Verkehrsmittel zur Verfügung steht, dann erstreckt sich der Dienstverhinderungsgrund auf den gesamten Dienstausfall. Das Entgelt ist nach dem Ausfallprinzip für die Dauer der Dienstverhinderung zu bezahlen."

    Lösungen müssen erst noch gefunden werden

    Da auf diesem Gebiet noch viele Fragen offen sind, würde sich die Arbeiterkammer freuen, wenn man gemeinsam mit den zuständigen Ministerien Lösungen für einen etwaig eintretenden Ernstfall ausarbeiten könnte, hält Savic fest. "Immerhin sollte eine derartige Thematik nicht auf den Schultern der Arbeitnehmer:innen und der Betriebe ausgetragen werden."

    Schließlich habe man im Rahmen der zweijährigen Pandemie für hunderte, zuvor ungeklärte Fragen ebenfalls gemeinsam eine gute Lösung gefunden. "Dies wird zweifellos auch für ein vergleichsweise kurzweiliges Ereignis, wie einen Blackout, möglich sein."