Brisante Wende im Fall

Mutter tötete Baby – nur Verwandten droht lebenslang!

Nach dem Fund eines toten Neugeborenen bei Nickelsdorf sind die Ermittlungen fast abgeschlossen. Der Familie der Kindsmutter drohen hohe Haftstrafen.
Christian Tomsits
23.06.2026, 06:06
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Nach dem Fund eines toten Babys nahe einer Tankstelle bei Nickelsdorf (Bgld.) stehen die Ermittlungen kurz vor dem Abschluss, wir berichteten. Neue Ermittlungs-Details machen den furchtbaren Fall jetzt auch rechtlich brisant: Während die blutjunge Kindsmutter (17) wohl "nur" wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt verantwortlich gemacht werden könnte (bis zu fünf Jahre Haft), droht den Verwandten wegen möglicher Beitragstäterschaft zum Mord bzw. wegen Mordes durch Unterlassung sogar lebenslang.

Der Grund: Ermittler vermuten, dass die Verwandten die treibende Kraft hinter der grausamen Tat gewesen sein könnten. Fest steht: Die 17-jährige Rumänin hatte das Kind am 17. Jänner im Kleinbus auf dem Weg von Rumänien nach Deutschland im Beisein der Familie entbunden. Videos einer Überwachungskamera zeigen die junge Verdächtige gegen 22 Uhr auf einem Parkplatz bei einer Tankstelle in der Nähe des Grenzübergangs. Man soll darauf sehen, wie sie den Bus mit einer Tasche verlässt, während die Familie den Wagen reinigt.

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Wenig später kam die junge Frau mit leeren Händen zurück, danach setzte sich das Fahrzeug wieder in Bewegung. Einen Tag später fanden Reisende den Leichnam des Neugeborenen. Gegenüber der Kripo erklärte die junge Mutter, sie sei von einer Totgeburt ausgegangen und das Baby sei ihr auf dem Weg zum Ablageort aus den Händen gerutscht.

Laut Gerichtsmedizinern lassen sich die schweren Verletzungen am Kopf und Hals des Kindes jedoch damit jedoch nicht erklären. Und: Die Verwandtschaft erklärt unisono und wenig glaubhaft, weder von Schwangerschaft, Geburt noch vom tragischen Tod des Kindes etwas mitbekommen zu haben.

Im Verhör beschuldigte der Schwager die Kindsmutter laut "Kurier" sogar mit den Worten: "Viele wünschen sich ein Kind und sie hat es einfach getötet. Ich kann das nicht verstehen, die junge Frau ist der Teufel."

Am Ende entscheiden höchstwahrscheinlich Geschworene im Fall. Fix scheint: Die ausgeforschte und inhaftierte Verwandtschaft wird wohl versammelt auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Staatsanwaltschaft stellte auf "Heute"-Anfrage klar, dass der mit geringerer Strafe bedrohte Paragraf "Tötung unter dem Einfluss der Geburt" nur für die Mutter angewandt werden kann. Den Angehörigen droht hingegen ein Mordprozess. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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