Nach 13 Jahren im selben Betrieb musste ein technischer Angestellter aus dem Bezirk Mödling seine Stelle räumen. Erst nach der Kündigung stellte sich heraus, dass ihm über Jahre hinweg Geld vorenthalten worden war.
Der 49-Jährige war regelmäßig auf längeren Montageeinsätzen unterwegs. Dafür standen ihm Montagezulagen zu, die laut Arbeiterkammer Niederösterreich jedoch großteils nie ausbezahlt wurden.
Auch zahlreiche Überstunden blieben laut der AK unbezahlt. Nach dem Ende des Dienstverhältnisses wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer Niederösterreich und bat um Unterstützung.
Die Experten der AK überprüften die Unterlagen und machten die offenen Forderungen gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber geltend.
In der Folge zahlte der Betrieb die Montagezulagen der vergangenen drei Jahre nach. Insgesamt erhielt der Arbeitnehmer dadurch mehr als 1.800 Euro.
Ein Großteil der älteren Ansprüche konnte allerdings nicht mehr durchgesetzt werden, weil diese bereits verjährt waren.
Zusätzlich stellte sich heraus, dass noch 100 Überstunden offen waren, deren Ansprüche noch nicht verfallen waren.
In einem außergerichtlichen Vergleich erklärte sich der Arbeitgeber schließlich bereit, dafür weitere 6.000 Euro an den ehemaligen Mitarbeiter zu bezahlen. Insgesamt erhielt der 49-Jährige somit mehr als 7.800 Euro nachbezahlt.
Die Arbeiterkammer Niederösterreich nutzt den Fall zugleich als Warnung an Arbeitnehmer. Offene Ansprüche sollten möglichst rasch geltend gemacht werden.
"Oft geht es um wenige Monate, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Erfolgt das zu spät, verfallen sie", erklärt Susanna Stangl, Leiterin der AK-Bezirksstelle Mödling. Die AK empfiehlt daher, offene Lohn- und Gehaltsforderungen frühzeitig prüfen zu lassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.