Nach dem Bundesheer kehrte ein Kärntner wieder in seinen Job zurück. Dann begannen die großen Probleme. Weil der Mann verletzt und vorerst arbeitsunfähig war, drängte ihn sein Arbeitgeber laut Arbeiterkammer (AK) zu einer einvernehmlichen Auflösung.
Der junge Mann hatte zuvor bereits seine Ausbildung bei dem Handelsunternehmen erfolgreich abgeschlossen. Danach rückte er zum ordentlichen Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer ein.
Als er mit einer Verletzung zurückkehrte, konnte er zunächst nicht arbeiten. Laut AK reagierte die Firmenleitung darauf umgehend und setzte den Mitarbeiter massiv unter Druck. Eingeschüchtert unterschrieb er schließlich eine bereits vorbereitete einvernehmliche Auflösung seines Dienstverhältnisses.
Der Betroffene wandte sich an die AK-Bezirksstelle St. Veit. Dort wurde der Fall geprüft und der Betrieb mit der Rechtslage konfrontiert.
"Das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz (APSG) zieht hier extrem strenge Schutzgrenzen. Ohne eine offizielle, vorherige Aufklärung – durch das Gericht oder die Arbeiterkammer – über die rechtlichen Konsequenzen, ist eine solche Unterschrift absolut wertlos", sagt AK-Bezirksstellenleiter Philipp Parteder.
Das hatte konkrete Folgen: Der Arbeitgeber musste die Auflösung des Dienstverhältnisses rückgängig machen.
AK-Präsident Günther Goach übt scharfe Kritik am Vorgehen des Unternehmens. "Dieser Fall zeigt leider drastisch, wie versucht wird, die gesundheitliche und rechtliche Notlage eines jungen Arbeitnehmers schamlos auszunutzen", sagt Goach.
Für Beschäftigte hat die AK deshalb einen klaren Rat: Bei Druck durch den Arbeitgeber sollte nicht vorschnell unterschrieben werden.
"Beschäftigte sollten sich im Zweifel niemals zu einer schnellen Unterschrift drängen lassen, sondern die kostenlose Beratung durch unsere Expertinnen und Experten in Anspruch nehmen. In diesem Fall konnten wir zugunsten des Betroffenen glücklicherweise helfen, aber leider lassen sich unüberlegte Unterschriften nicht immer rückgängig machen."