"Wenn du zur Untersuchung zur Amtsärztin gegangen wärst, würdest du jetzt nicht hier bei uns sitzen": Mit diesen Worten eröffnete Richterin Britta Kollmann-Moritz die Verhandlung am Bezirksgericht Wolfsberg. Auf der Anklagebank saß ein junger Erwachsener aus dem Lavanttal, der seit Juni seinen Grundwehrdienst beim Bundesheer leistet. Ihm wurde vorgeworfen, Suchtmittel konsumiert zu haben.
Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zuvor die Möglichkeit gegeben, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Die Ärztin hätte beurteilen sollen, ob Maßnahmen wie regelmäßige Harnabgaben über ein Jahr oder psychosoziale Betreuung notwendig wären. Wer sich an die entsprechenden Auflagen hält, bleibt in diesem Fall ohne Vorstrafe.
Doch der junge Mann erschien nicht zum Untersuchungstermin. Als die Richterin wissen wollte, warum, antwortete er leise: "Ich bin gerade beim Bundesheer und es ist sich nicht ausgegangen." Er räumte den Suchtmittelkonsum ein und bestätigte, dass ihm die Ladung zur Amtsärztin zugestellt worden war.
Die Richterin machte deutlich, dass sein Fernbleiben Folgen haben kann. "Die Alternative ist, vorbestraft zu sein, und du hast schon zwei Strafen", sagte Kollmann-Moritz. Sie fragte den Angeklagten, ob er zu einer neuerlichen Untersuchung bei der Bezirkshauptmannschaft gehen würde. Er sagte zu.
"Das rate ich dir auch, denn das ist notwendig, um eine Verurteilung abzuwenden", erklärte die Richterin. Sie stellte außerdem fest, dass die Pauschalkosten für die Verhandlung angesichts seines monatlichen Einkommens von 600 Euro beim Bundesheer uneinbringlich seien.
Zum Abschluss der Verhandlung sagte Kollmann-Moritz: "Im besten Fall sehen wir uns nicht mehr." Der junge Mann antwortete: "Bestimmt nicht mehr" – und verließ den Saal.