Das Beatpatrol-Festival auf der historischen Galopprennbahn Freudenau im Wiener Prater sollte für Tausende Elektro-Fans eines der großen Party-Wochenenden des Jahres werden. Doch vor allem der vergangene Freitag (4.9.) entwickelte sich zum organisatorischen Desaster. Jetzt könnte das Chaos für den Veranstalter auch finanzielle Folgen haben.
Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben sich laut ORF bereits mehrere Besucher beschwert. Die Konsumentenschützer sehen gute Chancen auf eine Rückzahlung zumindest eines Teils des Ticketpreises. Bei besonders gravierenden Abweichungen könnte sogar der gesamte Preis zurückgefordert werden.
Dabei hatte das Festival bereits am Freitag einen kapitalen Fehlstart hingelegt. Um 14 Uhr hätte das Programm beginnen sollen. Hunderte Besucher standen zu diesem Zeitpunkt allerdings vor verschlossenen Toren. Der Einlass wurde immer wieder verschoben – zunächst auf 17 Uhr, später auf 19 Uhr und 19.30 Uhr. Erst kurz vor 21 Uhr durften die Fans tatsächlich auf das Gelände.
Da der Festivaltag bereits gegen 23 Uhr endete, blieben statt eines ganzen Nachmittags und Abends nur rund zwei Stunden Musik. Von den ursprünglich angekündigten Acts standen letztlich lediglich Yousuke Yukimatsu, Charlotte de Witte und Timmy Trumpet auf der Bühne. Andere Künstler waren laut Berichten bereits vor Ort, reisten jedoch wieder ab.
Für ein Tagesticket mussten Fans je nach Verkaufszeitpunkt ordentlich bezahlen. Zuletzt wurden Tagestickets ab 112,90 Euro angeboten, Festivalpässe ab 202,90 Euro. Der Grund für die massive Verzögerung war offenbar weit mehr als eine kleine Panne. Während der Veranstalter in seinen Mitteilungen lediglich von "logistischen Gründen" sprach, nannte die zuständige MA 36 konkrete Mängel.
Für bis zu 8.000 erwartete Festivalbesucher standen zum geplanten Beginn um 14 Uhr gerade einmal acht mobile Toiletten bereit. Rund 100 wären laut Behörde vorgeschrieben gewesen. Die restlichen WC-Anlagen befanden sich zu diesem Zeitpunkt überhaupt erst auf dem Weg nach Wien. Auch ein zweiter Fluchtweg fehlte. Zudem war kein vorgeschriebenes Podest für Rollstuhlfahrer vorhanden. Eine behördliche Freigabe war damit zunächst nicht möglich.
Am Samstag konnte das Beatpatrol schließlich regulär um 14 Uhr öffnen. Ganz behoben waren die Probleme aber offenbar noch nicht: Nun standen 50 mobile Toiletten zur Verfügung. Weil das laut MA 36 für 8.000 Personen weiterhin nicht ausreichend war, begrenzte die Behörde die zulässige Besucherzahl auf maximal 4.000.
Der große Ansturm blieb ohnehin aus. Bis Samstagnachmittag waren laut ORF lediglich rund 660 Besucher gekommen. Als Entschädigung hatte der Veranstalter angekündigt, dass Freitags-Tickets auch am Samstag ohne Aufpreis gültig seien.
Genau diese Ersatzlösung dürfte den Veranstalter rechtlich aber nicht automatisch aus dem Schneider bringen. "Wenn angekündigte Acts fehlen, nicht auftreten, wenn ein Festivaltag ausfällt oder das Festival gravierend verspätet startet, dann stehen Betroffenen unabhängig von einem Verschulden des Veranstalters Gewährleistungsrechte zu", erklärt VKI-Rechtschefin Petra Leupold gegenüber Radio Wien.
Die Besucher hätten "jedenfalls das Recht auf eine anteilige Preisminderung, je nachdem, wie groß der Anteil der fehlenden Acts am Gesamtprogramm war". Bei besonders gravierenden Abweichungen sei sogar eine Rückforderung des gesamten Ticketpreises möglich. Nach Einschätzung Leupolds könnte das beim Beatpatrol der Fall sein.
Noch teurer könnte es werden, wenn Betroffene wegen des Festivals zusätzliche Ausgaben hatten. Laut VKI kommen unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadenersatzforderungen für Reise- oder Hotelkosten infrage. Dafür müsste allerdings ein Verschulden des Veranstalters – etwa aufgrund mangelhafter Organisation – nachgewiesen werden.
Der VKI empfiehlt Betroffenen, Tickets, Fotos und andere Beweise aufzubewahren und den Ablauf möglichst genau schriftlich zu dokumentieren. Anschließend sollte beim Veranstalter schriftlich eine Preisminderung beziehungsweise – bei entsprechend gravierenden Mängeln – die Auflösung des Vertrags und Rückzahlung des Ticketpreises verlangt und dafür eine Frist gesetzt werden. Reagiert der Veranstalter nicht oder lehnt die Forderung ab, können sich Betroffene an VKI oder Arbeiterkammer wenden.