Mehr Rechte bei Buchung

Höchstgericht beendet jetzt Versteckspiel bei Booking

Booking.com muss bei privaten Unterkünften künftig wichtige Daten offenlegen. Der OGH stärkt damit die Rechte von Kunden deutlich.
Team Wirtschaft
18.08.2026, 11:18
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Die Online-Buchungsplattform Booking muss Kunden auch bei privaten Unterkünften "zumindest unverzüglich nach Abschluss der Buchung" die Identität und Kontaktdaten des Unterkunftgebers bekannt geben. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien entschieden und damit das Urteil der Vorinstanzen bestätigt.

Es reiche laut OGH nicht aus, diese Informationen erst auf ausdrückliche Nachfrage zu übermitteln. Auch die von Booking vorgebrachten datenschutzrechtlichen Bedenken stünden der Informationspflicht nicht entgegen.

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Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Streitpunkt war, ob Booking Kunden bei der Buchung privater Unterkünfte darüber informieren muss, wer tatsächlich ihr Vertragspartner ist.

Ansprüche gegen Private bisher kaum durchsetzbar

Der Hintergrund: Anders als bei privaten Unterkunftgebern, ist bei gewerblichen Anbietern gesetzlich eindeutig vorgeschrieben, dass Kunden bereits vor der Buchung über Identität und Anschrift informiert werden müssen.

Dies führe laut VKI in der Praxis dazu, dass Kunden über Online-Plattformen Verträge abschließen könnten, ohne die Identität ihres Vertragspartners zu kennen. Gerade wenn es im Rahmen der Vertragsabwicklung bei der Unterkunft zu Problemen komme, könne das erhebliche Nachteile haben: Ohne Kenntnis der Identität und Anschrift des Vertragspartners ließen sich vertragliche Ansprüche nur erschwert oder gar nicht durchsetzen.

Kontakt häufig nur über Booking möglich

Auch auf Booking werden zahlreiche Unterkünfte von privaten Anbietern angeboten. Häufig konnten Kunden laut VKI lediglich über die von Booking bereitgestellten Kontaktformulare mit dem Unterkunftgeber in Verbindung treten.

Eine wirksame Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Unterkunftgeber sei auf diesem Weg jedoch nicht gewährleistet gewesen. Gegen diese Praxis ging der VKI mit einer Verbandsklage vor – und bekam nun auch vor dem OGH recht.

"Wer einen Vertrag abschließt, muss wissen, mit wem", sagt VKI-Juristin Barbara Bauer. Nur wenn Konsumenten ihren Vertragspartner kennen würden, könnten sie ihre Rechte im Anlassfall auch wirksam durchsetzen.

Die OGH-Entscheidung stärke die Rechtsposition der Konsumenten und schaffe mehr Transparenz bei der Buchung privater Unterkünfte über Online-Plattformen, so Bauer.

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