Drei Jahre Haft möglich

Nach Polit-Skandal – für Luger geht es heute um alles

Der Brucknerhaus-Skandal brachte Ex-Bürgermeister Klaus Luger um das Bürgermeisteramt. Heute wird im Untreue-Prozess ein Urteil erwartet.
Oberösterreich Heute
21.08.2026, 05:00
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Die Affäre erschütterte die Linzer Politik, jetzt geht die juristische Aufarbeitung in die nächste Runde: Klaus Luger (SPÖ) muss heute ab 13 Uhr erneut vor das Landesgericht Linz. Drei Stunden sind für die Verhandlung angesetzt.

Gutachten auf Kosten der LIVA

Dem mittlerweile pensionierten Ex-Bürgermeister wird Untreue vorgeworfen – "Heute" berichtete ausführlich. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA soll er eine Rechtsanwaltskanzlei mit einem Gutachten zum Bewerbungsprozess und Hearing für die künstlerische Geschäftsführung im Jahr 2017 beauftragt haben.

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Wie er später selbst erklärte, hatte Luger selbst Fragen für das Hearing um den Posten des künstlerischen Leiters an Dietmar Kerschbaum weitergegeben. Laut Anklage wusste er das bereits, als er die Untersuchung beauftragte. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass das Gutachten vor allem in seinem eigenen Interesse lag.

Der Schaden liegt bei genau 19.061,15 Euro –  Luger hat die Kosten mittlerweile zurückgezahlt. Das Strafverfahren wurde zunächst mit einer Diversion erledigt, diese Entscheidung später aber wieder aufgehoben. Deshalb muss sich der heute 65-Jährige wegen des Verdachts der Untreue verantworten.

Luger bekannte sich nicht schuldig

Beim ersten Prozesstermin Anfang Juli bezeichnete Luger die Beauftragung des Gutachtens als einen "Fehler", bekannte sich aber nicht schuldig. Seine Verteidigung erklärte, es sei um eine allgemeine rechtliche Bewertung der Vorgänge bei der LIVA gegangen.

Genau diese Frage soll heute geklärt werden: Wurde die Expertise wegen Lugers eigener Rolle in der Affäre bestellt – oder sollte sie die Vorgänge bei der LIVA insgesamt untersuchen? Dazu hat die Richterin weitere Zeugen geladen. Verhandelt wird von 13 bis 16 Uhr am Linzer Landesgericht.

Ein Urteil wird erwartet, der Ausgang ist aber völlig offen. Bei einer Verurteilung drohen Luger bis zu drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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