Zum wiederholten Mal auffällig

Nach Schlagring-Attacke – 18-Jähriger muss in Haft

Ein offenbar unbelehrbarer 18-Jähriger landete erneut vor Gericht. Er musste sich wegen mehrerer Delikte verantworten. Nun droht ihm die Haft.
Österreich Heute
21.05.2026, 16:44
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Es war bereits das vierte Mal, dass der 18-Jährige aus dem Bezirk Liezen vor derselben Richterin am Landesgericht Leoben stand – und diesmal endet es für ihn im Gefängnis. Aus der angeschlossenen Justizanstalt wurde der Ennstaler direkt in den Saal gebracht, als klar war: Eine Haftstrafe ist kaum noch zu vermeiden.

Der junge Mann musste sich wegen versuchter schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung, versuchter Beeinflussung von Zeugen und eines klaren Verstoßes gegen ein Waffenverbot verantworten.

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Eskalation vor Lokal

Der Vorfall spielte sich vor einem Lokal im Paltental ab – und eskalierte innerhalb von Sekunden: Laut Anklage soll der 18-Jährige einem Mann mit einem Schlagring mehrfach brutal gegen den Kopf geschlagen haben. Danach soll er noch einen Schritt weiter gegangen sein und dem Opfer eine Pistole an den Kopf gehalten haben, verbunden mit der Drohung: "Schleich di!"

Doch damit nicht genug: Später soll er versucht haben, Zeugen zu einer Falschaussage zu drängen, wie die "Kleine Zeitung" berichtet. Bei einer Hausdurchsuchung wurde außerdem ein ganzes Arsenal gefunden – trotz aufrechten Waffenverbots: Schlagring, Pfefferspray, Klappmesser, Kampfäxte.

"Acht von zehn betrunken"

Im Gericht zeigte sich der Angeklagte schließlich geständig. Er gab zu, alles so begangen zu haben, wie es die Staatsanwaltschaft schildert. Seine Erklärung: Alkohol. "Acht von zehn" sei er an diesem Abend betrunken gewesen, sagte er auf Nachfrage der Richterin.

Diese hakte nach, warum man trotz Waffenverbots einen Schlagring mit sich führen würde, was er sich dabei gedacht habe, ob er die möglichen Folgen überhaupt verstanden habe. Die Antworten blieben ausweichend. Er habe sich "nicht erklären" können, warum er die Waffen dabeigehabt habe.

"Das kann auch tödlich enden"

Die Richterin wurde deutlich: Ein Schlagring könne nicht nur schwere Verletzungen verursachen, sondern auch töten. Und sie erinnerte den Angeklagten daran, dass er ihr kein unbekannter mehr ist – es war bereits sein viertes Verfahren.

Richterin spricht Warnung aus

Nach Zeugenaussagen und Geständnis fiel das Urteil klar aus: zehn Monate unbedingte Haft. Weil zusätzlich eine frühere Bewährungsstrafe widerrufen wurde, wuchs die Strafe auf insgesamt 22 Monate.

Als letzten Hinweis ließ die Richterin noch eine Tür offen: Eine Fußfessel sei grundsätzlich möglich – aber nur unter strengen Bedingungen.

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