Wartungsfrage geklärt

Nach Streit um Klimageräte – erste Schule sagt jetzt Ja

Ein KPÖ-Bezirksrat kaufte drei Klimageräte für Volksschulen. Die Übergabe scheiterte vorerst. Jetzt hat die erste Schule ein Gerät angenommen.
Wien Heute
12.10.2026, 06:45
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Erst gab es Wirbel um die Spende, jetzt kommt Bewegung in die Sache: Der Simmeringer KPÖ-Bezirksrat Florian Rath (28) wollte drei Volksschulen im 11. Bezirk auf eigene Kosten mit mobilen Klimageräten ausstatten. Doch die geplante Übergabe Ende September platzte zunächst.

Grund waren offene Fragen zu Betrieb und Wartung der Geräte. Nun gibt es eine erste Einigung. Wie die KPÖ in einer Aussendung mitteilt, konnte eine der drei Schulen die offenen Fragen inzwischen klären und das für sie bestimmte Klimagerät entgegennehmen.

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KPÖ-Bezirksrat finanzierte Klimageräte

"Wir gehen davon aus, dass wir auch den anderen beiden Schulen bald ihre Geräte übergeben können", erklärt Rath. Für die Anschaffung der drei Klimageräte griff der KPÖ-Politiker in die eigene Tasche. Finanziert wurden die Geräte aus seiner Entschädigung als Bezirksrat. Rund 580 Euro erhält ein Bezirksrat laut Rath monatlich für seine politische Tätigkeit.

"Das ist mein Bezirksratsgehalt für ein bisschen mehr als fünf Monate", erklärt Rath. Er gibt nach eigenen Angaben seine gesamte Bezirksratsentschädigung ab. "Das ist überzogen. Deswegen gebe ich mein Bezirksratsgehalt zur Gänze ab", so Rath.

Übergabe der Geräte ausgesetzt

Wie "Heute" bereits berichtete, sollten die drei Geräte ursprünglich an die Volksschule Braunhubergasse, die Rosa-Jochmann-Schule und die Landhausschule gehen. Die Übergabe war laut KPÖ mit den Schulen telefonisch vereinbart worden.

Doch kurz vor dem geplanten Termin schaltete sich die Schulaufsicht ein. Die Übergabe wurde vorerst ausgesetzt, weil Fragen zur Wartung und zum dauerhaften Betrieb der Geräte offen waren.

Klimageräte nur unter Auflagen erlaubt

Ein "Heute" vorliegender Leitfaden der MA 56 vom 7. September zeigt, welche Vorschriften für mobile Klimageräte an Wiener Pflichtschulen gelten. Erlaubt sind ausschließlich mobile Monoblock-Geräte mit Abluftschlauch. Fest installierte Split-Klimaanlagen sind hingegen verboten.

Pro Klassenraum darf nur ein Gerät aufgestellt werden, um eine Überlastung der Stromversorgung zu verhindern. Außerdem müssen die Geräte neu oder neuwertig sein und eine CE-Kennzeichnung besitzen.

Im Erdgeschoss sind Klimageräte verboten

Besonders streng sind die Vorgaben für die Aufstellung: Im Erdgeschoss dürfen mobile Klimageräte überhaupt nicht verwendet werden. Begründet wird das mit der Einbruchs- und Vandalismusgefahr, weil für den Abluftschlauch ein Fenster teilweise geöffnet bleiben muss.

Auch in Schulgebäuden mit automatischer Be- und Entlüftungsanlage sind die Geräte nicht erlaubt. Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen sind aus Brandschutzgründen tabu. Eine weitere Einschränkung: Die Geräte dürfen ausschließlich unter Aufsicht und während der Unterrichtszeiten betrieben werden.

Im Leitfaden der MA 56 werden die Vorschriften für mobile Klimageräte genau erläutert.
MA 56

Schule muss Wartung selbst organisieren

Besonders brisant ist die Frage der Wartung. Denn laut Leitfaden sind weder die Schulwarte noch das Reinigungspersonal für die Reinigung oder Wartung der Klimageräte zuständig. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung und den Betrieb liegt ausdrücklich bei der Schulleitung. Auch das anfallende Kondenswasser muss regelmäßig aus dem Tank entfernt werden.

Genau diese organisatorischen Fragen hatten die Übergabe der drei gespendeten Klimageräte zunächst verzögert. Die Bildungsdirektion widersprach damals der Darstellung der KPÖ, wonach die Annahme der Spende untersagt worden sei. Die Schulleitungen hätten vielmehr verantwortungsvoll gehandelt und zunächst die geltenden Vorgaben klären müssen.

Ventilatoren zahlt die Stadt, Klimageräte nicht

Auch die MA 56 betonte, dass keine Anträge auf Übernahme der Geräte eingelangt seien und daher auch keine Ablehnung erfolgt sei. Der Leitfaden macht auch deutlich, dass die Stadt Wien bei der Finanzierung zwischen Ventilatoren und Klimageräten unterscheidet.

Während Ventilatoren für Unterrichtsräume aus den von der Stadt bereitgestellten Zweckzuschüssen finanziert werden dürfen, ist das bei mobilen Klimageräten ausdrücklich ausgeschlossen. Diese können nur über externe Finanzierung, etwa durch Elternvereine oder andere Sponsoren, bereitgestellt werden.

Zwei Schulen warten noch auf ihre Geräte

Für Rath ist das der falsche Weg. "Wenn es nach der Stadt geht, soll es vom Geldbörserl der Eltern abhängen, ob die Schüler:innen unter guten Bedingungen lernen können oder nicht", kritisiert der KPÖ-Politiker.

Immerhin ist der erste Schritt geschafft: Ein Klimagerät wurde inzwischen übergeben, zwei weitere warten noch auf ihre neuen Besitzer. Rath hofft, dass auch die restlichen Schulen die organisatorischen Fragen bald klären können.

red,12.10.2026, 06:45