Ministeriums-Beschwerde

Nächstes Kapitel im Streit um Herzchirurgie in Oberwart

Das Burgenland setzt im Alleingang eine Herzchirurgie für den Klinikstandort Oberwart durch. Ein Experte erklärt nun, dass rechtliche Folgen drohen.
Michael Rauhofer-Redl
14.04.2026, 08:40
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Hans Peter Doskozil hat sich nach seiner Kehlkopfoperation mit einem Paukenschlag zurückgemeldet. In einem ersten Statement ging der burgenländische Landeshauptmann am Wochenende auf Konfrontationskurs mit der Bundespartei, konkret mit dem SPÖ-geführten Gesundheitsministerium von Korinna Schumann.

Grund für den Disput ist ein Streit um den Ausbau des Krankenhauses in Oberwart. Dort möchte die burgenländische Landesregierung eine eigene Herzchirurgie etablieren. Das widerspricht allerdings den Vereinbarungen der Steuerungsgremien für das nationale Gesundheitswesen. Das Gesundheitsministerium hat wegen der Rechtswidrigkeit eine Beschwerde gegen den Bewilligungsbescheid eingebracht – ein bisher einmaliges Vorgehen.

Alleingang könnte rechtliche Folgen haben

Das Ö1 Morgenjournal nahm sich am Dienstag dieser Thematik an. Grundsätzlich ist Gesundheit Ländersache, weswegen Doskozil seinen Willen auch gegen den Bund, Sozialversicherung und andere Bundesländer durchsetzen kann. Und das, obwohl genannte Akteure gemeinsam den österreichischen Strukturplan für Gesundheit verantworten.

In diesem wurden auch gemeinsam Standorte und Kriterien für den Betrieb einer Herzchirurgie festgelegt. Oberwart steht grundsätzlich nicht auf dieser Liste. Verwaltungsjurist Karl Stöger erklärt gegenüber dem ORF-Radio bezüglich des Alleingangs, dass es für das Burgenland zu rechtlichen Problemen kommen könnte. Denn ein solcher müsse begründet werden. Für den Experten ist klar, dass die Kosten in einem solchen Fall das Burgenland allein tragen müsse. Denn die Beträge, die Bund und Sozialversicherungen ans Burgenland leisten, seien bereits fixiert.

Der Experte sieht jedenfalls eine ausreichende Grundlage für die Beschwerde des Ministeriums. In der Beschwerde wird unter anderem bemängelt, dass kein ordnungsgemäßes Bedarfsprüfungsverfahren durchgeführt worden sei und durch eine Ausdünnung der Fallzahlen die Qualität der herzchirurgischen Versorgung in der Ostregion leiden könnte.

Burgenland glaubt an ausreichende Auslastung

Ähnlich sieht das Karin Eglau vom Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen. Gegenüber Ö1 sagt sie: Es gibt die Vereinbarungen, welche Qualitätskriterien eine Herzchirurgie erfüllen muss. Und da sei auch von 500 Eingriffen pro Standort und Jahr als Planungsrichtwert festgelegt.

Das Büro Doskozil kontert, dass 250 Eingriffe pro Jahr auch international als ausreichend angesehen würden. Und das könne Oberwart leisten. Zudem seien da mögliche Gastpatienten noch gar nicht eingerechnet. Eglau kann das nicht nachvollziehen, denn es stehe auch im Gegensatz zum Strukturplan. Sanktionen sieht dieser für den burgenländischen Alleingang übrigens nicht vor.

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