Grölte Nazi-Lied

Nazi-Postings und Hitlergruß – Unternehmer verurteilt

Ein Unternehmer (50) verschickte jahrelang Nazi-Bilder an 75 WhatsApp-Mitglieder. Auch seine Tätowierungen sorgten vor Gericht für Aufsehen.
29.10.2026, 10:46
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Hakenkreuze, Hitlergruß und Nazi-Tätowierungen: Ein Unternehmer (50) aus der Südweststeiermark musste sich nun  vor dem Straflandesgericht Graz verantworten. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, wurde er wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz schuldig gesprochen.

Der Mann hatte eine WhatsApp-Gruppe mit 75 Mitgliedern gegründet und dort über Jahre unzählige Nazi-Bilder verschickt. Darunter war auch ein Hakenkreuz aus Gewehrpatronen.

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Hitlergruß in eigener Firma gezeigt

In seiner Firma soll der 50-Jährige zudem den Hitlergruß gezeigt und eine Nazi-Parole gerufen haben. Auf einem weiteren Video war er mit nacktem Oberkörper zu sehen, während er ein NS-Lied grölte.

Auf seinem Rücken trug er die Tätowierungen "Ehre" und "Treue", eine Anspielung auf eine bekannte SS-Parole. Auf seinem Unterschenkel ist der Schriftzug "Eighty-Eight" unter der Haut sichtbar – die Zahl 88 gilt in rechtsextremen Kreisen als Code. "Ihr ganzer Körper ist eine einzige Propagandafläche", stellte einer der Richter bei der Geschworenenverhandung fest.

Nazi-Sammlung bei Hausdurchsuchung entdeckt

Wie die "Kleine Zeitung" schreibt, soll der Unternehmer auch zahlreiche NS-Gegenstände, darunter einen Dolch mit Hakenkreuz, Weinflaschen mit Hitler-Abbildungen und eine Ausgabe von "Mein Kampf" gehortet haben. Bei einer Hausdurchsuchung Ende 2024 wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.

Vor Gericht erklärte der Mann sein Interesse mit den Kriegserlebnissen seiner Großväter. "Mich hat nicht Hitler interessiert, sondern der Krieg", behauptete der Angeklagte. Inzwischen habe er seine Tätowierungen überdecken lassen und die rechtsextreme Szene längst verlassen. "Ich bin vom Weg abgekommen", erklärte er. Ein Richter entgegnete: "Ja, auf den rechten."

Sieben Monate bedingt und Geldstrafe

Der 50-Jährige wurde schließlich wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz schuldig gesprochen. Vom zusätzlichen Vorwurf der Verhetzung, bei dem es um verbreitete Cartoons ging, wurde er freigesprochen.

Als Zusatzstrafe zu zwei früheren Verurteilungen – insgesamt neun Monate bedingt, unter anderem wegen eines Suchtgiftdelikts – erhielt er weitere sieben Monate bedingt sowie eine Geldstrafe. "Ich kann nur sagen, dass es mir leidtut und dass es nicht mehr vorkommen wird. Ich bin froh, wenn das Thema abgeschlossen ist", entschuldigte sich der Unternehmer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

red, 29.10.2026, 10:46
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