Familiennachzug verschärft

Neue Migrations-Regel! Nur 314 dürfen nach Österreich

Die Regierung verschärft den Familiennachzug massiv! 2026 und 2027 sollen jeweils nur 314 Menschen nach Österreich kommen dürfen.
30.10.2026, 06:27
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Österreich zieht beim Familiennachzug die Zügel weiter an. Für das laufende Jahr 2026 und für 2027 sollen jeweils nur noch 314 Personen eine entsprechende Einreisegenehmigung erhalten. Damit setzt die Bundesregierung ihren restriktiven Kurs in der Asylpolitik fort.

Zum Vergleich: Noch vor zwei Jahren wurde 9.254 Menschen der Familiennachzug bewilligt. Die neuen Zahlen bedeuten somit eine massive Einschränkung.

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Nur noch 314 Personen pro Jahr

Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, hat das Innenministerium zwei entsprechende Verordnungen vorbereitet, die am Freitag (30. Oktober) in Begutachtung geschickt werden sollen.

Darin wird für 2026 und 2027 jeweils eine Quote von 314 Personen festgelegt. Die Zahl ist laut Innenministerium nicht zufällig gewählt, sondern das Ergebnis einer Bewertung der aktuellen Situation.

In die Berechnung seien unter anderem die Zahl der Anträge sowie die Auswirkungen des Zuzugs auf Schulen, Sozialleistungen und den Arbeitsmarkt eingeflossen. Die heuer bereits bewilligten 60 sogenannten absoluten Härtefälle sind in der neuen Quote nicht berücksichtigt.

Vor drei Jahren noch über 10.000 Bewilligungen

Die geplante Begrenzung zeigt, wie stark sich Österreichs Politik beim Familiennachzug verändert hat. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 14.031 Anträge gestellt. Für 10.624 Personen gab es eine Genehmigung. Ob tatsächlich alle nach Österreich einreisten, ist allerdings nicht bekannt.

Auch zwischen Jänner und September 2024 kamen noch rund 6.000 Personen im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich. Im März 2025 hatte die Bundesregierung den Familiennachzug weitgehend gestoppt. Nachdem die entsprechende Verordnung im Sommer ausgelaufen war, sollen nun zwei neue Regelungen für rechtliche Klarheit sorgen.

Dabei handelt es sich um einen neuen Entwurf im Begutachtungsverfahren. Die Regelungen sind damit noch nicht endgültig in Kraft.

Schulen in Wien besonders belastet

Als wesentlichen Grund für die Beschränkung nennt die Regierung die Herausforderungen für öffentliche Einrichtungen, insbesondere für das Bildungssystem. Allein im Schuljahr 2023/24 kamen in Wien rund 3.200 Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland hinzu. Für die Schulen bedeutete das zusätzliche Klassenplätze, Personalbedarf und Sprachförderung.

Im Schuljahr 2024/25 wurden laut Stadt Wien 44,6 Prozent der Kinder in der ersten Volksschulklasse als außerordentliche Schülerinnen und Schüler geführt. Heißt: Ihre Deutschkenntnisse reichen für einen regulären Unterrichtsbesuch noch nicht aus. Die Zahl lässt sich jedoch nicht unmittelbar auf den Familiennachzug zurückführen.

Karner will weitere Überlastung verhindern

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) verteidigt die neue Begrenzung. Mit der "geringen Quote" sollen nach seinen Worten "wichtige Systeme wie etwa den Bildungsbereich vor weiterer Überlastung" geschützt werden. Gleichzeitig nennt Karner Maßnahmen zur "Bekämpfung der Jugendkriminalität" als weiteres Ziel.

Auch die Koalitionspartner SPÖ und NEOS unterstützen den Kurs. SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried betont: "Österreich war und ist ein hilfsbereites Land." Die neue Regelung zeige aus seiner Sicht, dass Sicherheit, Ordnung und Menschlichkeit miteinander vereinbar seien.

NEOS-Asylsprecherin Sophie Wotschke verweist ebenfalls auf die Situation an den Wiener Schulen. Migration müsse sich in einem Ausmaß bewegen, in dem Integration tatsächlich gelingen könne.

Familiennachzug bleibt Streitthema

Der Familiennachzug gehört seit Jahren zu den umstrittensten Bereichen der österreichischen Migrationspolitik. Dabei geht es um die Möglichkeit, dass bestimmte Familienangehörige von Menschen mit entsprechendem Schutzstatus nach Österreich nachkommen können.

Die Regierung argumentiert mit den begrenzten Kapazitäten öffentlicher Einrichtungen. Gleichzeitig wirft die starke Einschränkung Fragen zur Familienzusammenführung und zu möglichen Härtefällen auf.

Mit den neuen Verordnungen soll nun geregelt werden, wie viele Genehmigungen 2026 und 2027 erteilt werden dürfen. Fest steht: Mit einer vorgesehenen Jahresquote von nur 314 Personen würde der Familiennachzug gegenüber den vergangenen Jahren erheblich eingeschränkt.

red, Akt. 30.10.2026, 06:29, 30.10.2026, 06:27