Wer künftig größere Einkäufe mit Bargeld bezahlen will, muss neue Vorschriften beachten. Ab 10. Juli 2027 zieht die EU eine einheitliche Grenze bei 10.000 Euro ein. Gleichzeitig werden bei bestimmten Geschäften schon ab 3.000 Euro Ausweiskontrollen verpflichtend.
Grundlage ist eine neue EU-Verordnung gegen Geldwäsche. Unternehmen dürfen künftig grundsätzlich keine Barzahlungen über 10.000 Euro mehr annehmen oder tätigen. Wer etwa ein Auto um 25.000 Euro beim Händler kauft, muss einen Teil des Kaufpreises beispielsweise überweisen. Auch eine Aufteilung in mehrere kleinere Barzahlungen ist nicht erlaubt, wenn diese zum selben Geschäft gehören.
Bei bestimmten Bargeldgeschäften ab 3.000 Euro müssen betroffene Unternehmen künftig die Personalien ihrer Kunden überprüfen. Dafür kann ein amtlicher Lichtbildausweis notwendig sein. Bezahlen mit Bargeld bleibt bei diesen Beträgen aber weiterhin erlaubt.
Bisher gibt es in Österreich keine allgemeine Bargeldobergrenze. Allerdings gelten bereits jetzt Kontrollen bei bestimmten Transaktionen ab 10.000 Euro.
Wer sein Auto privat verkauft, darf auch künftig mehr als 10.000 Euro in bar kassieren. Die neue Grenze betrifft grundsätzlich Geschäfte mit Unternehmen, nicht aber Verkäufe zwischen Privatpersonen.
Auch größere Bareinzahlungen auf das eigene Bankkonto bleiben zulässig. Banken können allerdings weiterhin Belege über die Herkunft des Geldes verlangen.