Coronavirus

Neue Corona-Regel bringt auch Geimpften Quasi-Lockdown

Das Gesundheitsministerium rät Lehrern, Pflegern und Co.: Bei Corona-Kontakt nur zur Arbeit, zudem gelten Verkehrsbeschränkungen.

Leo Stempfl
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Schlüsselpersonal soll nach Kontakt zu Infizierten immer negativ getestet sein und nur für die Arbeit das Haus verlassen.
Schlüsselpersonal soll nach Kontakt zu Infizierten immer negativ getestet sein und nur für die Arbeit das Haus verlassen.
Getty Images

Weil sich wohl jeder früher oder später mit der Omikron-Variante infizieren wird, gelten ab sofort neue Quarantäne-Regeln. Die Unterscheidung in K1- und K2-Personen entfällt komplett, es gibt nur mehr einfache "Kontaktpersonen". Sie werden standardmäßig für fünf Tage abgesondert, können sich dann freitesten.

Neu ist, dass jene, die bereits geboostert wurden und einen Corona-Kontakt hatten, nicht in Quarantäne müssen. Als Kontaktperson gilt man auch nicht, wenn alle Beteiligten während des Treffens durchgehend FFP2-Maske getragen haben.

Kritik

Das stößt bei einigen Experten auf Kritik. Sie sehen einen Deckmantel für eine Durchseuchung der Bevölkerung. Dass dreifach Geimpfte nicht mehr als Kontaktperson zählen, hätte zur Folge, dass hier auch kein Contact-Tracing mehr stattfindet, zeigte sich Statistiker Erich Neuwirth in "Wien heute" sicher.

Auch Mikrobiologe Michael Wagner meldete sich auf Twitter zu Wort: "Kann mir jemand erklären, was an der Entscheidung, Dreifach-Immunisierte nicht mehr als Kontaktpersonen zu erfassen, evidenzbasiert ist? Auch 3x Immunisierte können sich infizieren (mit verringerter Wahrscheinlichkeit) und das Virus weitergeben."

Neue Empfehlung

Nun sind auch die neuen Richtlinien zur behördlichen Vorgehensweise in puncto Kontaktpersonen online. Darüber hinaus wurde auf der Seite des Bildungsministeriums und der Wirtschaftskammer eine eigene "Empfehlung" für Kontaktpersonen, die zum versorgungskritischen Gesundheits- oder Schlüsselpersonal zählen, veröffentlicht. Ihnen werden strengere Regeln ans Herz gelegt.

Diese "Empfehlung" gelte ausschließlich für "tatsächlich versorgungskritisches Personal", also wessen Anwesenheit am Arbeitsort unvermeidlich ist. Im Zweifel ist das eine Einzelfallentscheidung, gilt also nicht pauschal. Dazu zählen insbesondere:

➤Gesundheits- und Pflegepersonal
➤Personal zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
➤Personal von Einsatzorganisationen
➤Personal zur Aufrechterhaltung von kritischen Infrastrukturen
➤Personal zur Aufrechterhaltung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens (Lebensmittelversorgung, Telekommunikation etc.)
➤Schul- und elementarpädagogisches Personal
➤Personal zur Aufrechterhaltung des Betriebes, wenn eine Betriebsunterbrechung großen technisch-wirtschaftlichen Schaden verursachen würde (z.B. Stahlerzeugung, Glaserzeugung)

Quasi-Lockdown

Hatten sie Kontakt zu einer infizierten Person, ist der Einsatz am Arbeitsort nur zulässig, wenn sie keine Symptome und einen negativen Test haben. In weiterer Folge müssen (bzw. sollen) sie lückenlos und seriell testen. Heißt: An jedem Tag soll man über ein negatives Ergebnis verfügen. Da man als Geboosterter oder FFP2-Tragender aber eben nicht mehr als Kontaktperson gilt, wird diese Regelung eher wenige Menschen betreffen.

Ob positiv oder nicht, sollen sie sich als theoretische Kontaktperson auch in einen Quasi-Lockdown begeben. "Mit Ausnahme des direkten Weges von und zum Arbeitsplatz gilt für versorgungskritisches Personal eine vollständige Verkehrsbeschränkung", heißt es dazu in der "Empfehlung".

Darüber hinaus ist am Arbeitsplatz eine FFP2-Maske zu tragen, wenn physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Dort soll man auch der Betriebskantine und anderen Orten, an dem mehrere Menschen zusammenkommen, fernbleiben. Und: "Gesundheits- und Pflegepersonal mit engem Kontakt zu vulnerablen Personen haben erforderlichenfalls zusätzlich eine adäquate persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden."