Der Einsatz der Fußfessel und die Möglichkeit der bedingten Entlassung bei Strafgefangenen soll nun ausgeweitet werden – so der Plan des Justizministeriums.
Konkret soll eine Fußfessel auch bei Personen zum Einsatz kommen, die noch 24 Monate Haft verbüßen müssen. Aktuell liegt die Grenze immerhin bei zwölf Monaten. Ausgenommen sind schwere Delikte.
Zudem sollen auch für die bedingten Entlassungen Erleichterungen kommen. Künftig sollen rein generalpräventive Gründe diese nicht mehr verhindern.
Mit den Maßnahmen – Teil des Budgetbegleitgesetzes – soll vor allem der Budgethaushalt und die Gefängnisse entlastet werden. Diese Ziele sollen laut Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) erreicht werden.
Administrativ sollen Sozialarbeiter bei der Erhebung der Voraussetzung für die Fußfessel mitwirken. Weiters soll eine amtswegige Überprüfung der Möglichkeiten für den elektronisch überwachten Hausarrest im Entlassungsvollzug eingeführt werden.
In den Justizanstalten selbst soll es ebenfalls zu Änderungen kommen. Dort soll in Zukunft ein Handyverbot gelten. Mobiltelefone sollen nur erlaubt sein, wenn sie dienstlich nötig sind, oder Einzelfälle eine Zulassung dazu erhalten.
Letztlich werde auch gesetzlich die Möglichkeit für den Einsatz von Störsendern geschaffen. Justizwachbeamte sollen darüber hinaus mit Bodycam, sowie neuen Dienstwaffen wie Tasern und Reizspray ausgestattet werden können.