Ganztagesplatz bleibt

Neue Kindergarten-Regel in Wien entlastet jetzt Eltern

Wer für sein Kind einen Ganztagesplatz im städtischen Kindergarten bekommen hat, soll diesen bei Karenz oder vorübergehendem Jobverlust behalten.
Wien Heute
12.08.2026, 10:02
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Für Eltern in Wien bringt das neue Kindergartenjahr eine wichtige Änderung. Ein bereits zuerkannter Ganztagesplatz in einem städtischen Kindergarten bleibt künftig bestehen, auch wenn ein Elternteil in Karenz geht oder vorübergehend den Job verliert. Das kündigte die zuständige Stadträtin Bettina Emmerling (NEOS) laut "ORF" an.

Anpassung im September

Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres im September wird die bisherige Regelung angepasst. Entscheidend ist: Hat ein Kind bei der Aufnahme oder Einschreibung Anspruch auf einen Ganztagesplatz erhalten, soll dieser später nicht mehr aufgrund einer vorübergehend veränderten beruflichen Situation der Obsorgeberechtigten verloren gehen.

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Bislang konnte eine Karenz oder Arbeitslosigkeit dazu führen, dass sich das Betreuungsmodell änderte und Kinder früher aus dem Kindergarten abgeholt werden mussten. Damit soll nun Schluss sein. Familien können das bereits zuerkannte Ganztagsmodell weiterhin nutzen, sofern sie das möchten.

Änderung nicht nur für neue Fälle

"Ganztagesplatz bleibt Ganztagesplatz. Ziel ist es, dass keine Familie ihren Ganztagesplatz aufgrund von Elternkarenz oder vorübergehendem Jobverlust verliert", betont Emmerling.

Die Änderung gilt zudem nicht ausschließlich für neue Fälle. Auch Familien, bei denen der Betreuungsumfang in der Vergangenheit wegen Karenz oder vorübergehender Arbeitslosigkeit reduziert wurde, können wieder einen Ganztagesplatz in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der entsprechende Bedarf angemeldet wird.

Regel gilt auch rückwirkend

Damit sollen Kinder ihren Kindergarten weiterhin durchgehend besuchen können, selbst wenn sich die berufliche Situation ihrer Eltern zwischenzeitlich verändert.

Aus Sicht der zuständigen Stadträtin soll die neue Regel Familien mehr Sicherheit geben und verhindern, dass eine vorübergehende Veränderung im Berufsleben automatisch Auswirkungen auf den bereits gewährten Betreuungsumfang des Kindes hat.

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