Ab 2027

Neue Regeln beim Familienbonus Plus treffen alle Eltern

Neue Regeln beim Familienbonus Plus! Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2027 können Eltern den Bonus für Kinder ab 4 Jahren nicht mehr beliebig aufteilen.
07.11.2026, 20:29
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2027 ändert sich beim Familienbonus Plus die Aufteilung zwischen den Eltern. Für Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensjahr kann der Bonus nicht mehr zur Gänze einem Elternteil zugewiesen werden.

Erlaubt sind dann nur noch die Aufteilungen 75:25 oder 50:50. Die Arbeiterkammer Oberösterreich empfiehlt Familien, sich rechtzeitig zu informieren und bei Fragen die Lohnsteuerberatung der AK zu nutzen.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Bonus-Höhe ändert sich nicht

Für Kinder unter vier Jahren bleibt alles beim Alten. Das gilt auch, wenn erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird oder ein jüngeres Geschwisterkind unter vier Jahren im gemeinsamen Haushalt lebt. In diesen Fällen ist weiterhin eine Aufteilung von 100:0 oder 50:50 möglich.

An der Höhe des Bonus ändert sich nichts. Er beträgt weiterhin bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Für volljährige Kinder sind es 700 Euro, solange für sie Familienbeihilfe bezogen wird.

Neues Formular notwendig

Wer den Familienbonus Plus schon laufend über die Lohnverrechnung berücksichtigen lässt, muss dem Arbeitgeber für 2027 eine neue Erklärung (Formular E 30) vorlegen. Für Kinder ab vier Jahren verliert die bisherige Erklärung ihre Gültigkeit.

"Welche Aufteilung für eine Familie günstiger ist, hängt vor allem davon ab, wie viel die beiden Elternteile verdienen. Wir empfehlen daher, sich schon jetzt beraten zu lassen, damit man kein Geld verliert", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

wil, 07.11.2026, 20:29