Quaken war zu laut

Frösche raubten Nachbar den Schlaf!  OGH beendet Streit

Jahrelang wurde um quakende Frösche in Pasching gestritten. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof entschieden: Die Tiere dürfen weiterquaken.
07.11.2026, 12:52
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Kuriose Ruhestörung! Ein Nachbarschaftsstreit um laut quakende Frösche beschäftigte jahrelang die Gerichte. Jetzt ist endgültig Schluss: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass die Frösche in einem Schwimmteich in Pasching (Bez. Linz-Land) weiterquaken dürfen. Die Revision des klagenden Nachbarn wurde abgewiesen. Damit ist der Rechtsstreit endgültig entschieden.

Der ungewöhnliche Fall hatte im August für Schlagzeilen gesorgt. Ein Mann fühlte sich vom nächtlichen Froschkonzert im Teich seiner Nachbarn derart gestört, dass er vor Gericht zog. Seine Begründung: Bei offenem Fenster könne er nicht mehr schlafen.

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Das Bezirksgericht Traun gab ihm zunächst recht. Die Teichbesitzer sollten das Quaken zwischen 22 und 6 Uhr eindämmen. Dazu kamen Prozesskosten von bis zu 30.000 Euro.

Dabei hatte die Familie bereits versucht, das Problem mit naturschutzkonformen Maßnahmen zu lösen. Sogar ein Hecht wurde in den Schwimmteich gesetzt. Doch auch der konnte die Frösche nicht zum Schweigen bringen.

Frösche waren vier Dezibel zu laut

Im Verfahren wurde das Quaken sogar genau untersucht. Laut Gutachten wurden nachts am Haus rund 50 Dezibel gemessen. Die Frösche erhöhten den Lärmpegel um weitere vier Dezibel. Für das Erstgericht war das "ortsunüblich und unzumutbar".

Die Teichbesitzer gingen in Berufung und bekamen vor dem Landesgericht Linz recht. Das Gericht argumentierte, dass die Frösche von selbst gekommen seien und ihr Quaken als natürliches Geschehen hinzunehmen sei. Der Nachbar zog daraufhin weiter vor den Obersten Gerichtshof.

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Höchstgericht spricht jetzt Machtwort

Jetzt steht fest: Die Frösche dürfen bleiben und weiterquaken. Der OGH wies die Revision des Nachbarn ab und bestätigte die Entscheidung des Landesgerichts Linz.

Entscheidend war, dass sich die geschützten Tiere ohne Zutun der Teichbesitzer angesiedelt hatten. Auch die Anlage eines naturnahen Schwimmteichs stellt laut Höchstgericht unter den konkreten örtlichen Umständen keine unübliche Grundstücksnutzung dar.

Die Familie muss die Frösche daher weder vertreiben noch ihr natürliches Quaken unterbinden.

Grüne jubeln über Frosch-Urteil

Bei den oberösterreichischen Grünen sorgt die Entscheidung für Freude. Naturschutzsprecher Rudi Hemetsberger sieht darin einen Sieg für die Artenvielfalt.

"Die Gewinnerin in dieser Causa ist die Natur. Sie lässt sich nicht auf stumm schalten. Frösche quaken, Vögel zwitschern und Bienen summen. Das gehört zu einer lebendigen Umwelt dazu", erklärt Hemetsberger.

Auch das Ruhebedürfnis der Nachbarn müsse ernst genommen werden. Dennoch wäre es aus seiner Sicht eine "ziemlich verkehrte Welt", einerseits mehr Artenvielfalt zu fordern und andererseits Fröschen das Quaken zu verbieten.

red, 07.11.2026, 12:52