Ein Supermarkt-Angestellter (24) aus dem südlichen NÖ musste am Landesgericht Wr. Neustadt auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Geldfälscherei.
Der junge Mann soll zunächst im Vorjahr (6. bis 9. September) sechs Banknoten im Darknet bestellt haben – über einen noch nicht ausgeforschten Mittelsmann. Der bisher unbescholtene Angeklagte orderte 150 € zu einem Preis von 75 €. Die Blüten wirkten täuschend echt. Das Falschgeld habe er auch ausgeben wollen: "Ich wollte versuchen, ob das wirklich geht."
Infolge wollte sich der Mann über die Plattform Temu Spielgeld besorgen (Nennwert: 30.025 €, Kaufpreis: 40 €; Anm.: hier ist das Falschgeld sichtlich als Spielgeld gekennzeichnet, dieses wollte er für Social-Media-Videos verwenden).
Das Urteil: 15 Monate bedingte Haft für die gefälschten Banknoten, Freispruch vom Vorwurf der Weitergabe und Besitz des Spielgeldes – das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Unschuldsvermutung gilt.
Einen ähnlich gelagerten Prozess gab es übrigens erst kürzlich auch in OÖ: Ein 35-jähriger Linzer soll sich über den Online-Marktplatz Temu gleich 50 gefälschte Euro-Banknoten bestellt haben.
Der 35-Jährige soll schließlich fünf gefälschte 50-Euro-Scheine an einen Bekannten weitergegeben haben. Drei davon konnten von den Behörden sichergestellt werden. Er habe nicht vorgehabt, die falschen Scheine unter die Leute zu bringen: "Ich habe mir gedacht, ich bestelle sie zum Pokerspielen." Der Prozess wurde vertagt – für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.