Es gehörte in vielen Fast-Food-Lokalen zum fixen Inventar: die kleinen Sackerl mit Ketchup, Mayonnaise, Senf oder Zucker. Doch damit soll in der Europäischen Union bald Schluss sein.
Mit einer neuen Verpackungsverordnung geht die EU allerdings gegen Einwegverpackungen vor. Ziel ist es, die wachsenden Müllmengen zu reduzieren und den Verbrauch von Einwegkunststoffen deutlich zu senken.
Besonders betroffen sind die kleinen Portionspackungen, die in Restaurants, Cafés und Hotels oft direkt auf den Tischen stehen. Sie bestehen häufig aus mehreren Materialschichten, sind schwer zu recyceln und landen nach einmaligem Gebrauch im Müll.
Genau diese kleinen Verpackungen sollen künftig weitgehend verschwinden. Ab 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung. Das eigentliche Verbot der Kunststoff-Portionspackungen greift allerdings erst ab dem Jahr 2030.
Dann dürfen Restaurants, Cafés und Hotels die Einweg-Sackerl grundsätzlich nicht mehr ausgeben, wenn Speisen und Getränke direkt vor Ort konsumiert werden.
Ganz verschwinden werden die kleinen Portionen aber nicht. Für Speisen und Getränke zum Mitnehmen gelten weiterhin Ausnahmen.
Wer einen Burger mitnimmt, einen Coffee-to-go bestellt oder Essen für unterwegs kauft, kann auch künftig Ketchup, Zucker oder Dressing in Einzelportionen erhalten.
Auch in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen bleiben die Mini-Packungen erlaubt, wenn sie aus hygienischen Gründen benötigt werden.
Restaurants und Cafés werden künftig auf andere Lösungen setzen müssen. Denkbar sind große Nachfüllspender für die beliebten Saucen.