Ein Hund, der gleich zweimal zubiss, ein fehlender Maulkorb und ein jahrelang nicht absolvierter Hundeführschein: Der Fall einer Wiener Hundehalterin beschäftigte die Höchstrichter. Obwohl die Frau den vorgeschriebenen Hundeführschein mittlerweile nachgeholt hat, könnte sie ihren Vierbeiner verlieren und fünf Jahre lang keine Hunde mehr halten dürfen.
Der Fall reicht bis ins Jahr 2021 zurück. Am 22. Juni attackierte der Hund in einem Wiener Stiegenhaus eine Person und biss zu. Einen vorgeschriebenen Maulkorb trug das Tier nicht. Die Behörden stuften den Vierbeiner daraufhin als bissigen Hund ein und verpflichteten seine Besitzerin, innerhalb von vier Monaten einen Hundeführschein zu absolvieren.
Doch die Wienerin kam dieser Verpflichtung nicht nach. Auch eine Aufforderung im Februar 2022 blieb ohne entsprechenden Nachweis. Wegen der Missachtung behördlicher Auflagen wurde eine Verwaltungsstrafe verhängt.
Am 15. Juni 2025 kam es schließlich zum nächsten Zwischenfall: Der Hund war erneut ohne Maulkorb unterwegs und biss einen anderen Hund. Bewohner des Wohnhauses berichteten außerdem, dass das Tier mehrfach ohne Leine und Beißkorb herumgelaufen sei.
Besonders brisant: Bei einem Gespräch mit der Polizei im Juli 2025 gab die Hundehalterin selbst zu, ihren Vierbeiner "fast immer" ohne Maulkorb zu führen. Ihre Begründung: Der Hund sei nicht aggressiv. Die Behörden setzten ihr daraufhin eine letzte Frist bis zum 1. Dezember 2025, um den Hundeführschein nachzuholen. Andernfalls drohe ein Tierhalteverbot, wie die "Presse" zuerste berichtete.
Kurz vor Ablauf der Frist bat die Frau um eine Verlängerung. Ihr Ehemann sei erkrankt, erklärte sie. Stunden in einer Hundeschule habe sie allerdings bereits gebucht. Weil sie die Prüfung trotzdem nicht rechtzeitig absolvierte, zog die Landespolizeidirektion Wien die Konsequenzen: Mit Bescheid vom 21. Jänner 2026 wurde der Frau die Haltung von und der Umgang mit Hunden in Wien für fünf Jahre untersagt.
Die Wienerin wehrte sich gegen das Verbot – zunächst mit Erfolg. Am 7. April 2026 absolvierte sie schließlich den vorgeschriebenen Hundeführschein. Neun Tage später hob das Verwaltungsgericht Wien das Hundehalteverbot auf. Die Begründung: Die Frau habe ihre Verpflichtung mittlerweile erfüllt. Zudem gebe es keine Hinweise darauf, dass sie künftig erneut gegen das Wiener Tierhaltegesetz verstoßen werde.
Doch die Landespolizeidirektion Wien wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Der VwGH gab der Polizei nun recht. In seiner Entscheidung vom 14. September 2026 stellte das Höchstgericht klar, dass bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen bestimmte behördliche Aufträge ein Tierhalteverbot zwingend zu verhängen ist.
Ob die betroffene Person künftig wieder gegen Vorschriften verstoßen könnte, spiele bei dieser gesetzlichen Grundlage keine Rolle. Auch ein nachträglich absolvierter Hundeführschein mache frühere Verstöße nicht automatisch ungeschehen.
Das Verwaltungsgericht hätte vielmehr prüfen müssen, welche behördlichen Aufträge die Hundehalterin missachtet hatte und ob diese Verstöße als schwerwiegend oder wiederholt einzustufen sind. Die Höchstrichter hoben daher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts auf.
Für die Wiener Hundehalterin ist der Fall damit laut "Presse" noch nicht ausgestanden. Das Verwaltungsgericht muss die Angelegenheit unter Berücksichtigung der Rechtsansicht des VwGH erneut beurteilen. Ob das fünfjährige Hundehalteverbot letztlich bestehen bleibt, ist damit noch offen.