"Ausschluss möglich"

Gunkl bald vor Gericht – nun droht Geheim-Prozess

Beim Prozess gegen Gunkl und zwei Slowakinnen geht es um Kindesmissbrauch und Erpressung. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit gilt als wahrscheinlich.
19.10.2026, 16:05
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Am Donnerstag startet der mit Spannung erwartete Prozess gegen Star-Kabarettist Günther "Gunkl" Paal (64) und zwei mitangeklagte Slowakinnen (42, 63) – wir berichteten. Doch nicht alle Details der Verhandlung werden womöglich öffentlich zu hören sein, eine Geheimverhandlung hinter verschlossenen Türen droht.

Wie das Gericht am Montag vor der Verhandlung nun mitteilte, kann bei Verfahren wegen Sexualdelikten die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Das sei sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag möglich.

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"Ob und in welchem Umfang allenfalls die Öffentlichkeit während des Verfahrens ausgeschlossen wird, entscheidet der Senat", heißt in einer Aussendung. Wie "Heute" in Erfahrung bringen konnte, sollen zumindest die Details des Missbrauchs aus Opferschutzgründen hinter verschlossenen Türen besprochen werden. Ein Antrag auf Ausschluss dürfte mit Sicherheit gestellt werden, der Ausschluss gilt als höchstwahrscheinlich.

Paal soll im Jänner 2025 ein damals vierjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Den beiden Slowakinnen (42, 63), Mutter und Großmutter des mutmaßlichen Opfers, wird vorgeworfen, den sexuellen Missbrauch des damals vierjährigen Mädchens durch Gunkl zugelassen und dafür 300 Euro kassiert zu haben.

Danach habe die 42-Jährige den Star-Kabarettisten mit der Veröffentlichung seiner pädophilen Neigungen laut Anklage um rund 159.000 Euro erpresst. Die Großmutter gab ihr dabei zumindest Ratschläge zu weiteren Geldforderungen. Nur die jüngere ist geständig.

Für Journalisten sind noch weitere Einschränkungen zu befürchten: Aufgrund laufender Bauarbeiten steht im großen Schwurgerichtssaal derzeit kein WLAN zur Verfügung. Auch der Handyempfang könnte stark beeinträchtigt sein, wird gewarnt. Immerhin: Steckdosen sind ausreichend vorhanden. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

ct, Akt. 19.10.2026, 16:16, 19.10.2026, 16:05
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