Gegen den Kabarettisten Günther "Gunkl" Paal liegt seit Mittwoch eine Missbrauchsanklage vor. Der 64-Jährige soll ein unmündiges Kind sexuell missbraucht haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Künstler ist einem breiteren Fernsehpublikum unter anderem aus ORF-Produktionen wie "Dorfers Donnerstalk" bekannt. Dort mimte er den "Experten für eh alles". Dazu kamen u.a. Auftritte beim Wissenschafts-Kabarett "Science Busters".
Infolge der aufgedeckten Vorfälle geht auch der Rundfunk auf Distanz. Am Donnerstag wurde der APA auf Anfrage seitens des Küniglbergs mitgeteilt, dass es derzeit "keine aktuelle Zusammenarbeit" mit Paal gebe. Ausstrahlungen früherer Produktionen mit dem Kabarettisten seien nicht geplant. Zuletzt sei "Gunkl" vor mehr als einem Jahr im ORF zu sehen gewesen.
Auch der Stadtsaal Wien reagierte. Die nächsten geplanten Vorstellungstermine von Gunkl am 15. und 18. September, am 18. Oktober, am 8. November sowie am 5. und 29. Dezember werden ersatzlos abgesagt. "Im Moment sind keine anderen Veranstaltungen an diesen Spieltagen geplant", hieß es dazu.
Bereits die für Dienstagabend angesetzte Premiere seines neuen Programms "Apropos übrigens" war kurzfristig abgesagt worden. Als Grund wurden damals noch "gesundheitliche Gründe" genannt. Die Termine bis Ende September würden auf unbestimmte Zeit verschoben, hieß es dazu. Kurz darauf brach die schillernde Kulisse des Kabarettisten insich zusammen.
In dem Fall gibt es drei noch nicht rechtskräftige Anklagen. Neben Paal sind eine 42-jährige Frau und deren 62-jährige Mutter angeklagt. Die beiden Frauen befinden sich wegen des Vorwurfs der schweren Erpressung in Untersuchungshaft. Sie sollen Paal in mehreren Tranchen um insgesamt 189.000 Euro erpresst haben.
Bevor weitere 30.000 Euro übergeben wurden, erstattete Paal Selbstanzeige und Anzeige. Die 42-Jährige wurde bei der geplanten Übergabe am 30. Juni am Wiener Hauptbahnhof von einem verdeckten Ermittler festgenommen. Ihre Mutter wurde am 6. Juli nach ihrer Rückkehr nach Wien festgenommen, berichtet die "Krone".
Nach Angaben von Paals Anwalt Florian Höllwarth lernte der Kabarettist die beiden Frauen, die laut dem Rechtsvertreter als Sexarbeiterinnen tätig waren, vor rund zehn Jahren über eine Anzeige kennen. Etwa ein Jahr lang soll laut "Krone" Kontakt bestanden haben. Schon damals seien die verlangten Zahlungen immer weiter gestiegen, bis Paal den Kontakt beendete.
2024 soll die 42-Jährige wieder Kontakt aufgenommen und ein Treffen zu dritt vorgeschlagen haben. Dadurch kam Paal laut Darstellung seines Anwalts auch mit der Tochter der Frau in Kontakt. Das Mädchen sei ihm "zugeführt" worden. Anfang 2025 soll es in Paals Wohnung zu einem "einmaligen Übergriff" auf das mittlerweile fünfjährige Kind gekommen sein.
Laut Anklage sollen Mutter und Großmutter schließlich damit gedroht haben, Fotos zu veröffentlichen, auf denen der Missbrauch des Kindes zu sehen sein soll. Derartige Aufnahmen dürften allerdings nie existiert haben.
Der Rechtsvertreter der beiden Frauen, Werner Wendt, erklärte, die 42-Jährige zeige sich "voll geständig zu den Vorwürfen", ihre Mutter sei "großteils geständig". Er sprach gegenüber der "Kronen Zeitung" zudem von einem "sehr familiären Umgang" zwischen den beiden Slowakinnen und Paal. Die Frauen befinden sich wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft, der Künstler hingegen ist auf freiem Fuß.
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Gewaltschutzzentren: +43 1 585 32 88
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TelefonSeelsorge – Notruf 142 (täglich 0-24 Uhr)
Zusätzlich zu dem mutmaßlichen Übergriff wurde auf seinem Computer "sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial" sichergestellt. Im Detail spricht die Staatsanwaltschaft von 960 Fotos und 19 Videos.
Es habe eine Phase in seinem Leben gegeben, "da hatte ich Lust auf solche Videos", nimmt Paal darauf in seinem öffentlichen Videostatement auf Facebook Bezug. Die Tat gegenüber dem Mädchen bedauere er "zutiefst". "Ich habe Schande auf mich gebracht. Ich hätte es nicht tun sollen."
Er kündigte gleichzeitig an, jede Strafe "unwidersprochen hinnehmen" zu wollen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.