Schon seit 1,5 Jahren zieht sich ein Verfahren gegen den ORF, im Rahmen dessen dem Sender schwere Vorwürfe gemacht werden. Das sieht selbst die Medienaufsicht KommAustria so – und hat in seinem 101 Seiten starken Bescheid grobe Mängel bestätigt, berichtet der "Standard".
Der Sender wurde dazu verurteilt, die Fehler einzugestehen und öffentlich zu verkünden, gegen das eigene Objektivitätsgebot verstoßen zu haben. Doch der ORF geht rechtlich dagegen vor. Worum geht es also?
Anlass war eine Sendung des "Weltjournal" auf ORF 2 am 4. September 2024. Die Vorgeschichte ist hinlänglich bekannt: Am 7. Oktober 2023 überfielen Terroristen der Hamas in einem koordinierten Großangriff israelische Siedlungen im Grenzgebiet, misshandelten jüdische Bewohner, töteten 1.200 Zivilisten und nahmen 240 als Geiseln. Israel konterte mit dem Krieg gegen die Hamas und Militäroperationen in Gaza, bei denen wiederum Zigtausende Palästinenser starben.
"Gaza Krieg – Hölle auf Erden" lautete der Titel der "Weltjournal"-Reportage. Eigentlich sollte das Leid der Zivilbevölkerung gezeigt werden, doch der ORF hat dabei schwere journalistische Fehler gemacht und das gesetzliche Objektivitätsgebot verletzt. Das sagt der Senat II der KommAustria, nachdem es zu einer Beschwerde der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG), der sich 120 Personen angeschlossen haben, kam ("Heute" berichtete).
Ein zentraler Vorwurf dreht sich um die durch die Sendung führende Protagonistin Hind Khoudary. Sie habe in der Vergangenheit öffentlich mit der Terrororganisation Hamas sympathisiert und Israel das Existenzrecht abgesprochen. Für die Zuschauer sei dadurch ein verzerrter Eindruck entstanden, zitiert der "Standard" aus dem KommAustria-Bescheid.
Weiters sei im Beitrag Israel die Schuld an einem Anschlag auf einen Flüchtlingskonvoi gegeben worden, obwohl bis heute nicht geklärt ist, wer dafür verantwortlich war. Indizien gibt es genau so für eine palästinensische Urheberschaft, trotzdem wurde im Beitrag nur eine Seite gezeigt.
Noch dazu wurde an dieser Stelle ein Übersetzungsfehler gemacht. Die interviewte Person machte pauschal "die Juden" für den Angriff verantwortlich, was vom ORF fälschlich mit "Israelis" übersetzt wurde.
Die Folge: Der ORF muss die Fehler am gleichen Sendeplatz, nach der "Zeit im Bild 2", transparent machen und die Feststellungen der Behörde verlesen. Schlusssatz: "Dadurch hat der ORF gegen das Objektivitätsgebot des ORF-Gesetzes verstoßen." Der ORF hat gegen die Entscheidung aber Beschwerde eingelegt.
Das wiederum sorgt bei der IKG für Unverständnis. Sie unterstellt dem ORF, im Verfahren mit "bemerkenswert absurden Argumenten operiert" zu haben, so IKG-Generalsekretär Benjamin Nägele zum "Standard". Er hätte sich eine Fehlerkultur wie bei der BBC gewünscht, bei der ähnliche Fehler in einer Gaza-Reportage gemacht wurden. Der Sender hatte sich nach der Rüge sofort entschuldigt und Fehler eingeräumt.