Oberösterreich

Nichts los beim Start in den Shopping-Feiertag

Es wurde der große Ansturm befürchtet. Doch zu Beginn des Shopping-Feiertages zeigte sich zumindest Linz sehr ruhig und verlassen. 
Peter Reidinger
08.12.2020, 12:23

Seit Montag ist der harte Lockdown vorbei, gleich der zweite Tag nach der Shop-Öffnung fiel auf einen klassischen Shopping-Tag – den 8. Dezember. Mariä Empfängnis ist für den Handel ein wichtiger Einkaufstag vor Weihnachten. 

Im Vorjahr gab es Weihnachtsumsätze in Höhe von rund € 1,66 Mrd (brutto, inkl. Ust.). Vom 1. Dezember bis inklusive 3. Adventsamstag (14. Dezember 2019) hat der stationäre Einzelhandel damals rund 55 Prozent der Weihnachtsumsätze erzielt. Auch das zeigt die Bedeutung dieses Tages.

Und dieses Jahr? Gähnende Leere, wie der "Heute"-Lokalaugenschein in Linz zeigte. Um kurz nach 9 Uhr Früh war fast niemand im Einkaufszentrum Lentia in Urfahr. Auch vor dem großen Möbelhäusern war es vergleichsweise ruhig. 

Und das, obwohl am Montag viele Shops noch regelrecht gestürmt wurden, wir berichteten. Und obwohl es zeitgleich aus Wien ganz andere Bilder gibt – mehr hier.

In Österreich, Liechtenstein und den katholisch geprägten Kantonen der Schweiz (siehe Feiertage in der Schweiz) sowie in Argentinien, Spanien, Chile, Nicaragua, Portugal, Kolumbien, Italien und Malta ist Mariä Empfängnis ein gesetzlicher Feiertag.

In Österreich wird der 8. Dezember seit dem 17. Jahrhundert gefeiert. 1646 verkündete Kaiser Ferdinand III. im Dreißigjährigen Krieg die Weihe Österreichs an die unbefleckt Empfangene.[6] Wegen der vorweihnachtlichen Einkaufszeit, in die dieser Feiertag fällt, war die Schließung der Geschäfte umstritten. Seit 1995 ist es durch eine Änderung des Gesetzes über die Ladenschlusszeiten möglich, auch an diesem Tag in vielen Läden und Kaufhäusern einzukaufen.

Nach der Partikularnorm für Deutschland ist die Immaculata conceptio kein gebotener Feiertag. In Bayern war dieser Tag bis einschließlich 1969 ein staatlich geschützter kirchlicher Feiertag gemäß § 2 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG) vom 15. Dezember 1949 (GVBl 1950 S. 41), ohne als gesetzlicher Feiertag gemäß § 1 FTG anerkannt gewesen zu sein. (Quelle: Wikipedia)

Ähnlich das Bild auf der Landstraße. Obwohl die Geschäfte schon geöffnet hatten, war dort um 10 Uhr alles sehr ruhig. In der Passage zeigte sich das gleiche Bild. 

"Wir hoffen auf den Nachmittag", so ein Mitarbeiter eines Geschäftes im Gespräch mit "Heute"

Ab Mittag füllten sich die Einkaufszentren dann auch. Die Einkaufszentren zeigten sich zufrieden. Vor allem hätten jene, die einkaufen gingen, auch eine hohe Kaufbereitschaft gehabt. Heißt: Die Menschen sind tatsächlich zum Kaufen und nicht zum Schauen in die Geschäfte gegangen.

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