Der Strafprozess gegen René Benko wird vor dem Landesgericht Innsbruck stattfinden – das steht nun endgültig fest. Der Gründer der Signa-Gruppe hatte beantragt, das Verfahren nach Wien zu verlegen. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) wies diesen Antrag ab, wie der "Standard" berichtet.
Damit bleibt Innsbruck der Verhandlungsort, da dort die mutmaßlichen Taten begangen worden sein sollen. Benko wird der betrügerischen Krida beschuldigt, bestreitet jedoch die Vorwürfe.
Benkos Verteidiger, Norbert Wess, argumentierte im Wesentlichen, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) das Verfahren führe und am Straflandesgericht Wien eine spezialisierte Abteilung für komplexe Wirtschaftsstrafsachen bestehe. In solchen umfangreichen Verfahren sei grundsätzlich eine sogenannte Delegierung nach Wien möglich. Der Dreirichtersenat des Obersten Gerichtshofs bewertete den Fall jedoch anders, erklärte ein OGH-Sprecher gegenüber dem Blatt.
Der OGH sieht im anstehenden Verfahren gegen René Benko keinen außergewöhnlichen Umfang, der eine Verlegung nach Wien rechtfertigen würde. Zwar beantragte die Staatsanwaltschaft die Ladung von acht Zeugen, doch für die Höchstrichter handelt es sich um eine "durchschnittliche" Wirtschaftsstrafsache. Eine Verlegung komme daher nicht infrage.
Die Ermittlungen selbst sind allerdings weitaus komplexer: Die aktuelle Anklage deckt nur einen von über einem Dutzend Verfahrenssträngen ab. Als mögliche Zeugen nennt der Antrag der WKStA unter anderem Benkos Mutter Ingeborg, eine weitere Angehörige, die Ex-Signa-Manager Manuel Pirolt und Marcus Mühlberger sowie Masseverwalter Andreas Grabenweger. Familienangehörige können jedoch von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machen. Der Prozess soll im Herbst starten – und könnte dennoch brisante Einblicke liefern.