Für Marius Borg Høiby (29) ist der Traum von der Freiheit vorerst geplatzt. Eigentlich sollte der Sohn von Königin Mette-Marit (53) seine elektronische Fußfessel endlich loswerden. Doch nach einem positiven Alkoholtest stoppte das norwegische Berufungsgericht seine Freilassung. Nun muss der 29-Jährige weiterhin auf dem königlichen Anwesen Skaugum bleiben.
Wie eingeschränkt sein Leben dort tatsächlich ist, zeigen neue Details, über die die norwegische Zeitung "VG" berichtet. Denn obwohl Marius auf dem Anwesen seiner Familie untergebracht ist, darf er sich dort keineswegs frei bewegen.
Besonders interessant: Marius darf seine Mutter Mette-Marit täglich für drei Stunden im Haupthaus besuchen. Die restliche Zeit muss er grundsätzlich in seinem eigenen Haus verbringen. Lediglich die unmittelbar angrenzende Terrasse gehört zu seinem erlaubten Aufenthaltsbereich.
Dabei liegen die beiden Häuser auf demselben königlichen Anwesen. Trotzdem kann der 29-Jährige nicht einfach spontan bei seiner Mutter vorbeischauen oder sich frei auf dem Gelände bewegen.
Für die schwer kranke Königin, die sich nach einer Lungentransplantation weiterhin erholt, sind die Besuche ihres ältesten Sohnes damit ebenfalls an klare Regeln gebunden.
Auch seinen Hobbys kann Marius derzeit nicht wie gewohnt nachgehen. Der 29-Jährige schraubt gerne an Motorrädern und verfügt auf Skaugum über eine Garage, in der er sich normalerweise damit beschäftigt.
Doch selbst dieser Rückzugsort liegt außerhalb seines erlaubten Bewegungsradius. Ohne entsprechende Genehmigung darf Marius die Garage nicht betreten.
Hinzu kommen unangekündigte Kontrollen durch die Behörden. Teilweise wird er nur wenige Minuten vor einem Besuch informiert. Außerdem muss sich der Norweger regelmäßigen Alkohol- und Drogentests unterziehen.
Ausgerechnet einer dieser Tests wurde Marius nun zum Verhängnis. Bei einer Kontrolle wurde Alkohol in seinem Urin nachgewiesen. Das Bezirksgericht Oslo hielt es daraufhin für überwiegend wahrscheinlich, dass er am Vortag Alkohol konsumiert hatte.
Seine Verteidigung bestreitet allerdings, dass Marius freiwillig Alkohol getrunken habe. Wie es zu dem positiven Ergebnis kam, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Nachdem das Bezirksgericht zunächst seine Freilassung unter Auflagen angeordnet hatte, legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das Berufungsgericht Borgarting entschied schließlich, dass Marius weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss.
Bereits zuvor hatten seine Verteidiger erklärt, dass die Situation für ihren Mandanten zunehmend belastend sei. Der Hausarrest sei für Marius mittlerweile kaum noch auszuhalten.
Dabei befindet sich der 29-Jährige seit Mitte Juli mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum. Zuvor hatte er mehrere Monate in einer Gefängniszelle verbracht.
Im Juni wurde Marius unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und Gewalt gegen eine frühere Partnerin zu vier Jahren Haft verurteilt. Gegen wesentliche Teile des Urteils wurde Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren soll am 9. Februar 2027 beginnen.
Bis dahin bleibt sein Alltag vorerst streng geregelt: ein eigenes Haus auf dem königlichen Anwesen, regelmäßige Kontrollen und täglich drei Stunden bei seiner Mutter. Von einem normalen Familienleben kann für Marius derzeit keine Rede sein.