Was hat er sich dabei gedacht?

Alkohol im Urin! Marius kommt doch nicht frei

Eigentlich sollte Marius Borg Høiby seine Fußfessel endlich loswerden. Doch daraus wird plötzlich nichts!
04.11.2026, 16:42
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Die Hoffnung auf Freiheit war groß – doch jetzt folgt der nächste Rückschlag! Marius Borg Høiby (29) muss weiterhin mit elektronischer Fußfessel auf dem königlichen Anwesen Skaugum bleiben. Das entschied das norwegische Berufungsgericht Borgarting am Mittwoch.

Dabei sah es für den Sohn von Königin Mette-Marit (53) zunächst richtig gut aus. Erst am Montag hatte das Bezirksgericht Oslo entschieden, dass Marius aus der Untersuchungshaft entlassen werden könne. Allerdings unter strengen Auflagen.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Doch die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein – und bekam nun recht.

Alkoholtest wurde ihm zum Verhängnis

Besonders brisant ist ein Detail aus den Gerichtsunterlagen. Während seines Hausarrests musste sich Marius regelmäßig unangekündigten Alkohol- und Drogentests unterziehen. Einer dieser Tests fiel positiv auf Alkohol aus.

Das Bezirksgericht hielt es daraufhin für überwiegend wahrscheinlich, dass der 29-Jährige am Tag vor der Kontrolle Alkohol getrunken hatte.

Dabei gelten für Marius strenge Regeln. Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln ist ihm während seiner Untersuchungshaft untersagt.

Allerdings hatte die zuständige Strafvollzugsbehörde den Vorfall noch nicht abschließend bewertet. Eine offizielle Meldung über einen Verstoß gegen die Auflagen lag ebenfalls nicht vor.

Anwalt bestreitet freiwilligen Konsum

Marius selbst weist den Vorwurf zurück, bewusst Alkohol konsumiert zu haben.

Sein Verteidiger Daniel Storrvik erklärte gegenüber norwegischen Medien, sein Mandant bleibe dabei, nicht freiwillig getrunken zu haben. Auch den Mitarbeitern, die die Kontrollen durchgeführt hatten, sei kein Verdacht aufgekommen, dass Marius unter Alkoholeinfluss gestanden habe.

Wie der Alkohol in seinen Körper gelangt sein soll, bleibt damit offen.

Für das Berufungsgericht war der Vorfall dennoch relevant. Die Richter sehen bei einer Freilassung weiterhin die Gefahr, dass Marius erneut Alkohol oder Drogen konsumieren und weitere Straftaten begehen könnte.

Dabei geht es insbesondere um das Risiko weiterer Übergriffe gegenüber einer früheren Partnerin und anderen Personen.

Freiheit war schon zum Greifen nah

Noch am Montag hatte das Bezirksgericht eine deutlich mildere Lösung für ausreichend gehalten. Marius sollte sich regelmäßig bei den Behörden melden, weiterhin Alkohol- und Drogentests absolvieren und seine laufende Behandlung fortsetzen.

Die Richter verwiesen auch darauf, dass während seines Hausarrests keine weiteren Verstöße gegen Kontaktverbote festgestellt worden seien.

Seine Anwälte zeigten sich nach dieser Entscheidung erleichtert. Marius habe sich sehr über die Aussicht auf Freiheit gefreut, hieß es.

Doch daraus wird vorerst nichts.

Weiterhin bei Mette-Marit auf Skaugum

Seit Mitte Juli verbringt Marius seine Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum. Zuvor hatte er mehrere Monate im Gefängnis gesessen.

Sein Bewegungsradius ist stark eingeschränkt. Ohne Genehmigung darf er seine Unterkunft und die unmittelbar dazugehörige Terrasse nicht verlassen. Seine schwer kranke Mutter Mette-Marit darf er allerdings täglich im Haupthaus besuchen.

Im Juni wurde Marius unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und Gewalt gegen eine frühere Partnerin zu vier Jahren Haft verurteilt. Gegen wesentliche Teile des noch nicht rechtskräftigen Urteils wurde Berufung eingelegt.

Der nächste große Gerichtstermin steht bereits fest: Am 9. Februar 2027 beginnt das Berufungsverfahren.

red, Akt. 04.11.2026, 16:43, 04.11.2026, 16:42
Weitere Storys