Mutter verzweifelt

Nur eine Stunde! Autistin darf kaum in den Kindergarten

Weil Personal und geeignete Betreuung fehlen, soll ein Mädchen mit Autismus in Wien nur noch eine Stunde täglich in den Kindergarten dürfen.
08.11.2026, 21:33
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Ein Kindergartenplatz, aber kaum Betreuung: Der Fall der kleinen Jasmin (Name geändert) sorgt für Kopfschütteln. Das Mädchen hat eine Autismus-Spektrum-Störung und besucht einen Kindergarten in Wien. Doch plötzlich wurde ihrer Mutter mitgeteilt, dass ihre Tochter künftig nur noch eine Stunde pro Tag betreut werden könne.

Der Fall wird im Jahresbericht 2025 der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft geschildert. Als Begründung wurde der Mutter erklärt, dass Jasmin es nicht schaffe, länger in der Gruppe zu bleiben. Der Aufenthalt sei für das Mädchen zu belastend. Doch laut Kija liegt das eigentliche Problem nicht beim Kind, sondern beim Kindergarten selbst.

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Mädchen schafft es angeblich nicht

Es fehlen die personellen und strukturellen Voraussetzungen, um Jasmin entsprechend ihren Bedürfnissen zu betreuen. Eine inklusive Betreuung mit ausreichender Begleitung könne derzeit nicht angeboten werden.

Für Jasmins Mutter hat die Entscheidung möglicherweise dramatische Konsequenzen. Die Frau ist alleinerziehend und verfügt über kein familiäres Unterstützungsnetz. Verzweifelt wandte sie sich deshalb an die Ombudsstelle. Denn wenn ihre Tochter tatsächlich nur noch eine Stunde täglich im Kindergarten bleiben darf, müsste sie ihren Beruf aufgeben, um die Betreuung selbst zu übernehmen.

Kinderanwaltschaft spricht von Diskriminierung

Damit wäre nicht nur ihr Arbeitsplatz in Gefahr. Der kleinen Familie droht laut Kija auch der Verlust ihrer finanziellen Existenzgrundlage. Mutter und Tochter könnten in die Armutsgefährdung abrutschen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft sieht darin eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Jasmin werde durch die fehlenden Betreuungsmöglichkeiten faktisch vom gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Betreuung ausgeschlossen. Besonders kritisch: Die Einschränkung wird mit dem Verhalten des Kindes begründet, obwohl nach Einschätzung der Kija fehlende oder falsch eingesetzte Ressourcen dafür verantwortlich sind.

Mehr Personal und Unterstützung gefordert

Der Fall ist laut Kinder- und Jugendanwaltschaft kein Einzelfall. Im Jahresbericht 2025 wird die angespannte Personal- und Ressourcensituation in Wiens Kindergärten ausdrücklich kritisiert. Besonders schwerwiegend seien Fälle, in denen Kinder mit Behinderungen wegen fehlender geeigneter Angebote keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung erhalten.

Die Kinderanwaltschaft betont, dass sich nicht die Kinder an starre Strukturen anpassen müssten. Vielmehr müssten die Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht werden.

Auch andere Kinder betroffen

Zusätzlich kritisiert die Kija, dass aufgrund fehlender Ressourcen die individuelle Förderung der Kinder häufig zu kurz komme. Auch die Personalfluktuation erschwere die pädagogische Arbeit. Teilweise sei es schwierig, Kindern grundlegende Fähigkeiten wie das Halten eines Stifts oder das Schuhebinden zu vermitteln.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft fordert deshalb eine Stärkung der Bildungs- und Unterstützungssysteme sowie mehr interdisziplinäre Teams in den Kindergärten. Für die Kija steht fest: Der Mangel an geeigneten Betreuungsangeboten darf nicht dazu führen, dass Kindern ihr Recht auf bestmögliche Bildung verwehrt wird.

red, 08.11.2026, 21:33
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