Bittere Rechnung für einen Koch aus Linz-Land: Zwei Monate lang bekam er vom Chef nur 1.500 Euro in bar – viel zu wenig für seine Arbeit. Und als wäre das nicht genug, strich der Wirt ihm auch noch drei Urlaubswochen – obwohl der Koch tatsächlich im Lokal am Herd stand.
Der Hilfskoch war ein halbes Jahr in einer Pizzeria beschäftigt. In den letzten beiden Monaten gab es den Lohn nur in bar – und ohne Abrechnung. Nach der einvernehmlichen Auflösung seines Arbeitsverhältnisses ging der Mitarbeiter zur Arbeiterkammer, um seine Endabrechnung checken zu lassen.
Die Experten deckten auf: Der Lohn war zu niedrig, die drei Wochen Urlaub gestohlen – der Koch konnte nämlich sogar mit Fotos beweisen, dass er gearbeitet hatte. Für diese Tage stand ihm eine Urlaubsersatzleistung zu.
Die AK forderte die offenen Ansprüche beim Arbeitgeber ein. Doch der Wirt blieb stur. Erst als die Kammer vor Gericht zog, zahlte der Unternehmer schließlich die rund 2.500 Euro nach.
"Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Koch ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen und seine Lohn- oder Gehaltsabrechnungen kontrollieren zu lassen", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung in Linz oder einer der 14 Bezirksstellen: "Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten", so Stangl.