Wer auf viele Medikamente angewiesen ist, kämpft oft nicht nur mit seiner Gesundheit, sondern auch mit der Bürokratie. Das zeigen jetzt zwei aktuelle Fälle aus Wien. Zwei Betroffene beantragten bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die Befreiung von der Rezeptgebühr – und wurden zunächst abgewiesen. In einem Fall sogar mehrfach.
Der Grund für die Ablehnung: Die ÖGK zog den allgemeinen Einkommensrichtsatz heran. Dabei hätte wegen des erhöhten Medikamentenbedarfs ein höherer Grenzwert geprüft werden müssen. Genau dieser Unterschied entschied am Ende darüber, ob Anspruch auf die Befreiung bestand.
Erst nachdem sich die Arbeiterkammer Wien einschaltete, wurden die Fälle neu geprüft. Das notwendige ärztliche Formular zum erhöhten Medikamentenbedarf wurde nachgereicht. Danach erhielten beide Betroffenen dann doch noch die ihnen zustehende Rezeptgebührenbefreiung.
"Gerade bei Menschen, die auf viele Medikamente angewiesen sind, muss die richtige Grenze geprüft werden", sagt Max Weh von der AK Wien. "Die Betroffenen wurden von der ÖGK nicht auf den höheren Richtsatz hingewiesen. Erst nach unserer Intervention wurde das ärztliche Formular zum Medikamentenbedarf nachgereicht – dann kam die Befreiung doch noch."
Je nach Situation gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen. Der allgemeine Richtsatz liegt für Alleinstehende bei 1.308,39 Euro netto pro Monat und für Lebensgemeinschaften bei 2.064,12 Euro. Wer nachweislich einen erhöhten Medikamentenbedarf hat, kann jedoch von höheren Richtsätzen profitieren: 1.504,65 Euro für Alleinstehende und 2.373,74 Euro für Lebensgemeinschaften.
„Solche Fälle zeigen, wie wichtig es ist, Ablehnungen genau prüfen zu lassen“Max WehAK-Experte
Für die AK zeigt der Fall, dass sich Betroffene nicht mit einer Ablehnung zufriedengeben sollten. "Solche Fälle zeigen, wie wichtig es ist, Ablehnungen genau prüfen zu lassen", so Weh weiter. "Wenn Ansprüche falsch beurteilt werden, kann das für Betroffene spürbare finanzielle Folgen haben – umso wichtiger ist es, dranzubleiben."
Die beiden Fälle werfen jedenfalls Fragen auf: Warum wurde der höhere Richtsatz nicht von Anfang an geprüft? Und weshalb mussten Betroffene erst die Arbeiterkammer einschalten, um zu ihrem Anspruch zu kommen?
Für die beiden Betroffenen endete der Behördenmarathon mit einem Erfolg. Ohne Unterstützung der AK hätten sie die Rezeptgebühren aber womöglich weiterhin selbst bezahlen müssen.