Fast drei Jahrzehnte arbeitete ein Maschinenbediener aus dem Bezirk Liezen in einem Industriebetrieb - darunter viele Nachtschichten unter starker Lärmbelastung. Doch genau diese Zeiten wurden laut Arbeiterkammer Steiermark vom Arbeitgeber nicht als Nachtschwerarbeit gemeldet. Auch die dafür vorgesehenen Beiträge seien nicht abgeführt worden.
Der Mann wandte sich an die Arbeiterkammer, die neben den bereits anerkannten Schwerarbeitsmonaten auch die Nachtschwerarbeit anerkennen lassen wollte. Der erste Bescheid fiel allerdings negativ aus.
Mit diesem Ergebnis gab sich die Arbeiterkammer nicht zufrieden. "Der erste Bescheid war negativ, aber wir ließen nicht locker", heißt es in einer Mitteilung der AK.
Entscheidend wurde schließlich ein Gutachten. Ein Sachverständiger bestätigte laut Arbeiterkammer die erhebliche Lärmbelastung am Arbeitsplatz. Daraufhin entschied das Bundesverwaltungsgericht zugunsten des Maschinenbedieners.
Das Urteil hat für den Mann gleich zwei konkrete Folgen. "Das Ergebnis: 14.000 Euro Nachzahlung + die Möglichkeit, mit 57 Jahren Sonderruhegeld zu beziehen", fasst die Arbeiterkammer den Ausgang des Verfahrens zusammen.
Der Gerichtsentscheid blieb laut AK nicht ohne Folgen für den gesamten Betrieb. Demnach wurden auch für weitere Beschäftigte die Nachtschwerarbeitsbeiträge nachgezahlt.
Damit profitieren laut Arbeiterkammer nicht nur der Maschinenbediener selbst, sondern auch mehrere seiner Kollegen vom erfolgreichen Gerichtsverfahren.