Ein paar fehlende Buchstaben in einer Adresse kosten eine Salzburgerin jetzt 183,60 Euro. Unternehmerin Sabine Glier wohnt und arbeitet am selben Standort, soll laut "Kronen Zeitung" den ORF-Beitrag aber trotzdem doppelt bezahlen. Der Grund: Beim ORF-Beitragsservice (OBS) sind ihre Wohn- und Firmenanschrift unterschiedlich erfasst.
Seit Monaten versucht die Salzburgerin, das Geld zurückzubekommen. Doch trotz Beschwerden und eines Rückerstattungsantrags wartet sie weiterhin auf die 183,60 Euro.
Sabine Glier betreibt seit sechs Jahren ein Handelsunternehmen. Sie verkauft Süßigkeiten auf Veranstaltungen wie dem Rupertikirtag oder der Dult in Salzburg. Ihr Betrieb ist an ihrer Wohnadresse in der Stadt Salzburg gemeldet. Ein eigenes Geschäftslokal hat sie dort nicht, die Firma ist laut ihren Angaben nur zeitweise angemeldet.
"Meine Firma ist daher auch nur monatsweise angemeldet", erklärt Glier gegenüber der "Krone". An dieser Situation habe sich seit der Gründung nichts geändert. Umso größer war ihre Überraschung, als sie heuer Post vom ORF-Beitragsservice erhielt.
Darin wurde sie aufgefordert, für ihr Unternehmen den ORF-Beitrag für das gesamte Jahr 2025 nachzuzahlen. Die Forderung: 183,60 Euro.
Die Unternehmerin wandte sich daraufhin an den Beitragsservice. Schließlich bezahle sie die Haushaltsabgabe bereits für ihre Wohnung. Nach ihrer Schilderung wurde ihr mitgeteilt, dass sie den offenen Betrag zunächst überweisen solle. Anschließend würde das Geld wieder zurückgezahlt.
Glier kam der Aufforderung nach. Doch die angekündigte Rückzahlung blieb aus. Stattdessen wurde sie nach eigenen Angaben mehrfach vertröstet. Schließlich verlangte die OBS einen eigenen Rückerstattungsantrag, berichtet die Tageszeitung.
Auch diesen reichte die Salzburgerin ein. Das erhoffte Geld bekam sie trotzdem nicht.
Erst danach erfuhr Glier, warum die Rückzahlung offenbar scheiterte.
"Mir wurde die Rückerstattung verweigert. Für meine Privatadresse ist bei der OBS meine Hausnummer samt Top hinterlegt, für die Firma angeblich nur die vom Haus", schildert die Unternehmerin in der "Krone".
Damit werden ihre Wohnung und ihr Unternehmen beim Beitragsservice offenbar als unterschiedliche Adressen geführt, obwohl sich beides am selben Standort befindet.
Besonders ärgerlich findet sie, dass die Angaben auf den Schreiben der OBS nicht einmal einheitlich seien: "Bei meiner Zahlungserinnerung ist die Top-Nummer allerdings draufgestanden."
Die Salzburgerin versucht weiterhin, die aus ihrer Sicht zu Unrecht eingehobene Zahlung zurückzubekommen. Unterstützung durch ihre Rechtsschutzversicherung erhält sie dabei nicht. Wegen des Streitwerts von 183,60 Euro will diese laut Glier nicht tätig werden.
Für die Unternehmerin ist das besonders frustrierend. Sie sieht nicht ein, warum sie für dieselbe Adresse zweimal zur Kasse gebeten werden soll.
"Ich seh' das einfach nicht ein. Das ist ein Witz, eine Frechheit", sagt sie zur "Krone". Auch dass sie das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gar nicht nutzt, macht die Sache für sie nicht leichter: "Ich habe nichts zu verschenken und schaue nicht einmal ORF."
Eine Lösung des Streits ist bisher nicht in Sicht. Die 183,60 Euro hat Sabine Glier nach eigenen Angaben noch immer nicht zurückerhalten.