Nach Beschwerde

"Omas gegen Rechts" an Schulen plötzlich unerwünscht

Nach einer Beschwerde herrscht Wirbel um die "Omas gegen Rechts" in Hessen (DE). Mehrere Schulen sagen geplante Termine mit der Initiative ab.
07.11.2026, 18:14
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Wirbel um die "Omas gegen Rechts" im deutschen Bundesland Hessen: Wie die "Bild" berichtet, wollen einige Schulen aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg nicht mehr mit der Initiative zusammenarbeiten. Ausgangspunkt war eine Beschwerde, nachdem die "Omas" an zwei Grundschulen unter dem Motto "Vorlesen für Toleranz und Vielfalt" aus Kinderbüchern vorgelesen und für Neuntklässler der Gesamtschule Niederaula einen Projekttag über Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung veranstaltet haben.

Die anonyme Beschwerde beim Staatlichen Schulamt Bebra habe laut den Aktivisten dazu geführt, dass weitere Termine abgesagt wurden. Des Weiteren sei nach einer Schulleiterkonferenz vor der Zusammenarbeit mit der Initiative gewarnt worden, so die Vorwürfe. Anders sieht dies das Schulamt.

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Schüler dürfen nicht überrumpelt werden

Demnach habe man die Initiative nicht aus den Schulen verbannt, sondern nur auf geltende Regeln hingewiesen. So heißt es, dass die Schule nicht zur "unkommentierten Bühne politischer Mobilisierung" werden dürfe. Die "Omas" könnten den Unterricht zwar ergänzen, dürfen aber nicht automatisch in die Schulen. Den Kindern dürfe nicht vorgeschrieben werden, welche politische Meinung die Richtige sei. Dabei gehe es um das sogenannte Überwältigungsverbot, das im Beutelsbacher Konsens von 1976 formuliert wurde.

Heißt: Schüler dürfen nicht im Sinne einer bestimmten politischen Position überrumpelt werden. Im Unterricht müssen Themen, die in Politik und Wissenschaft als kontrovers gelten, ebenfalls kontrovers behandelt werden. Die Schule hat dafür zu sorgen, dass Aktivismus und Unterricht getrennt werden, wenn politische Initiativen in die Klassenzimmer eingeladen werden. Gleichzeitig dürfen die Bildungseinrichtungen bei Rechtsextremismus, Rassismus oder Angriffen auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht gleichgültig handeln.

Kritik von Grünen

Demnach dürfen zivilgesellschaftliche Initiativen als Unterrichtsgäste fungieren, die pädagogische Führung müsse bei solchen Veranstaltungen aber bei der Lehrkraft liegen, hieß es seitens des Hessischen Kultusministeriums. So müsse der Lehrer Aussagen der Aktivisten einordnen und auch ermöglichen, dass verschiedene Sichtweisen betrachtet werden. Ob der Einsatz einer Initiative erlaubt ist, soll jede Schule selbst entscheiden.

Kritik kam von den hessischen Grünen. Deren Bildungspolitiker Sascha Meier betonte, dass demokratisches Engagement gegen Rechtsextremismus nicht unter dem Deckmantel des Neutralitätsgebots aus den Schulen verbannt werden dürfe. Auch die "Omas gegen Rechts" sagten, dass durch die Initiative keine politische Einflussnahme vorliege. "Wir sind nicht parteipolitisch organisiert", wird die Bad Hersfelder Vertreterin Ellen Sandrock-Becker von der deutschen Tageszeitung zitiert.

red, 07.11.2026, 18:14