Video von Prügelattacke

Opfer misshandelt und gedemütigt – Täter verurteilt

Ein 17-Jähriger musste ein wahres Martyrium durchmachen. Er wurde von mehreren Angreifern erniedrigt, geschlagen und dabei auch gefilmt.
Newsdesk Heute
18.02.2026, 13:22
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Im Weizer Bezirksgericht mussten drei junge Männer – 17, 18 und 19 Jahre alt – auf der Anklagebank Platz nehmen. Ihnen werden schwere Vergehen zur Last gelegt. Die beiden älteren sollen im Jahr 2023 einen mittlerweile 17-Jährigen schwer misshandelt haben. Aufnahmen davon kamen schließlich einer Mitarbeiterin einer Jugendeinrichtung unter.

Die Beschuldigten sollen ihr Opfer damals in eine Gasse gelockt haben, dann begann für den 17-Jährigen die Qual. Sie sollen ihn gezwungen haben, die Hose herunterzulassen. Dann sollen die Angeklagten den Burschen geschlagen und beschimpft haben. Laut dem Opfer seien noch weitere Personen an der Tat beteiligt gewesen.

Unzählige Vorstrafen

Der jüngste Beschuldigte hatte zumindest mit dieser Tat nichts zu tun. Dennoch soll auch er das Opfer geschlagen und dabei gefilmt haben. Angeblich habe der 17-Jährige zuvor die Freundin seines Angreifers belästigt. So rechtfertigt der Jugendliche laut der "Kleinen Zeitung" jedenfalls seine Handlung vor Gericht. Einen Bezug zu seinen Mitangeklagten habe er nicht.

Sowohl der 17-Jährige als auch der 19 Jahre alte sind bereits mehrfach vorbestraft. Sie sollen bereits Raub, Körperverletzung, Einbruchsdiebstahl, Drogenhandel und Nötigung auf dem Kerbholz haben.

Geld und Haftstrafen

Dementsprechend fielen auch die Urteile aus. Der 17-Jährige erhielt einen Monat Haft, der zur Probezeit von drei Jahren ausgesetzt wurde. Damit hat er nun insgesamt 22 Monate Haft offen. Ein ähnliches Schicksal teilt der 19-Jährige. Ihm wurden zwei Monate Haft aufgebrummt. Auch hier hielt der Richter eine Probezeit von drei Jahren für angemessen. Somit hat der junge Mann noch elf Monate Haft offen.

Da der 18-Jährige bisher unbescholten war, hatte ihm das Gericht eine Diversion mit Sozialstunden angeboten. Hierfür hätte er sich jedoch schuldig bekennen müssen. Ein Angebot, welches der Beschuldigte allerdings ausschlug. Schlussendlich wurde er zu einer Geldstrafe in der Höhe von 560 Euro verurteilt.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 18.02.2026, 13:26, 18.02.2026, 13:22
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