Autofahrer in Innsbruck müssen sich auf neue Parkregeln einstellen! Ab Montag, dem 2. November, wird in der Tiroler Landeshauptstadt die Gebührenpflicht deutlich ausgeweitet. In vielen Zonen muss künftig bis 21 Uhr fürs Parken bezahlt werden. Dazu kommen drei neue gebührenpflichtige Bereiche und höhere Kosten für Anwohnerparkkarten.
Der ÖAMTC empfiehlt, sich vor dem Abstellen des Autos über die geltenden Vorschriften zu informieren.
Die wichtigste Änderung betrifft die Zeiten, in denen Autofahrer fürs Parken zahlen müssen. In den Kurzparkzonen mit einer erlaubten Parkdauer von 90 beziehungsweise 180 Minuten sowie in den sogenannten Parkstraßen gelten ab Montag einheitliche Gebührenzeiten.
Montag bis Freitag muss künftig von 8 bis 21 Uhr bezahlt werden, samstags von 8 bis 18 Uhr. Bisher waren die Zeiten je nach Parkzone unterschiedlich. An den Tarifen der bestehenden Kurzparkzonen ändert sich laut ÖAMTC nichts.
Auch in drei Innsbrucker Stadtteilen müssen Autofahrer künftig mit zusätzlichen Parkgebühren rechnen. In Arzl, Kranebitten und im Olympischen Dorf werden neue grüne Parkstraßen eingerichtet.
Dort können Fahrzeuge ohne zeitliche Höchstparkdauer abgestellt werden. Kostenlos ist das allerdings nicht: Pro 30 Minuten fallen 1,10 Euro an. Wer sein Auto länger stehen lässt, zahlt höchstens neun Euro pro Tag.
Für Bewohner der betroffenen Parkzonen wird es ebenfalls teurer. Die monatliche Gebühr für Anwohnerparkkarten steigt auf einheitlich 9,96 Euro. Bisher kostete eine solche Berechtigung in Kurzparkzonen 6,18 Euro monatlich. In den Parkstraßen waren es 6,38 Euro.
Für Bewohner bisheriger Kurzparkzonen bedeutet das eine Erhöhung um 3,78 Euro pro Monat beziehungsweise 45,36 Euro im Jahr. Mit der Parkkarte dürfen Anwohner weiterhin innerhalb ihrer jeweiligen Parkzone parken.
Bei einigen beliebten Ausflugszielen gelten weiterhin eigene Vorschriften. Dazu gehören unter anderem die Parkbereiche beim Alpenzoo, bei Schloss Ambras und auf der Hungerburg. Auch der Waldparkplatz Hawaii und der Parkplatz Kranebitten sind betroffen.
Diese Parkflächen werden künftig täglich von 8 bis 21 Uhr gebührenpflichtig bewirtschaftet – also auch am Sonntag. Wer dort parken möchte, sollte daher besonders auf die örtlichen Hinweisschilder achten.
Damit Autofahrer nicht den Überblick verlieren, verweist der ÖAMTC auf seine kostenlose App. Dort finden sich Informationen über Kurzparkzonen, Gebührenzeiten, Parktarife und Bezahlmöglichkeiten.
Auch in der Innsbrucker Innenstadt gibt es eine Neuerung: 26 neue Parkscheinautomaten ermöglichen ab November das bargeldlose Bezahlen.
Für Autofahrer heißt das ab Montag: Vor allem am Abend kann Parken in Innsbruck künftig Geld kosten, obwohl bisher keine Gebühr mehr fällig war.