Fahrlässige Tötung

Patient in Psychiatrie fixiert – Ermittlung nach Tod

In der Psychiatrie Innsbruck verstarb ein 28-jähriger Patient nachdem er am Bett fixiert wurde. Ermittelt wird wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung.
Newsdesk Heute
25.08.2025, 22:41
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Nachdem ein 28-jähriger Patient in der Psychiatrie Innsbruck am Bett fixiert worden war und an einer Lungenembolie verstarb, wurden nun strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Nach einer Reanimation war der Mann mehrere Tage hirntot, bevor schließlich die lebenserhaltenden Maschinen abgestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung ermittelt wird.

Der 28-Jährige, der an Schizophrenie litt, war aufgrund psychotischer Schübe wiederholt von Ärzten und Pflegern fixiert und mit Beruhigungsmitteln behandelt worden, berichtet die "Tiroler Tageszeitung". Am 23. Februar ereignete sich während einer dieser Fixierung der tödliche Vorfall.

Vorerst wird gegen Unbekannt ermittelt. Vor allem soll geklärt werden, "welche Umstände dafür gesorgt haben, dass der Mann starb, und ob das mehrfache Fixieren dabei eine Rolle gespielt haben könnte", so Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Die Tirol Klinken selbst äußern sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Vorfall. Die Betroffenheit der involvierten Teams sei jedoch "überaus groß", so Kliniksprecher Johannes Schwamberger. "Nicht zuletzt deshalb begrüßen und unterstützen wir die derzeit auf vielen Ebenen laufende Aufarbeitung voll und ganz."

Strenge Vorgaben für Fixierungen

Die Volksanwaltschaft erinnerte in einer Reaktion am Montag daran, dass für freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Fixierungen und/oder Medikamente strenge gesetzliche Vorgaben gelten. Diese seien ausschließlich dann zulässig, wenn sie der Abwehr einer gravierenden Gefahr für das eigene oder fremde Leben oder die eigene Gesundheit sowie der ärztlichen Behandlung und Betreuung dienen. Personalmangel etwa dürfte keinesfalls ein Grund sein, so Volksanwalt Bernhard Achitz.

Die Dauer von Fixierungen sei auf das Notwendigste zu beschränken und müsse von einem Arzt genehmigt werden. Sobald eine Akutsituation nicht mehr besteht, sei die Fixierung unverzüglich zu beenden. Unrechtmäßig durchgeführte Fixierungen würden unter das Verbot der Folter fallen, heißt es in der Aussendung.

Die Volksanwaltschaft, die unangekündigte Kontrollen in psychiatrischen Einrichtungen durchführt, stellt immer wieder fest, dass die Durchführung von Fixierungen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten in vielen Einrichtungen nicht den maßgeblichen menschenrechtlichen Standards entspricht.

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