Fünf Frauen, die von Chauffeur Vasyl T. (52) aus Mailand nach Hause chauffiert wurden, verloren in der Morgendämmerung am 1. April auf der Südautobahn bei Seebenstein (NÖ) ihr Leben – wir berichteten. Um 6.23 Uhr prallte der vollbesetzte Mercedes Sprinter auf der rechten Fahrspur mit 112 km/h auf einen vom Rastplatz auffahrenden Lastwagen, der gerade erst auf die rechte Spur gewechselt hatte.
Die ukrainischen Pflegerinnen schliefen, vier Insassen im Alter von 53, 54, 61 und 64 Jahren wurden durch die extreme Wucht des Aufpralls zerquetscht und starben sofort im Unfallwrack. Ein weiteres Opfer erlag zehn Tage später in der Wiener Donauklinik schweren inneren Verletzungen. Zwei Frauen überlebten mit zahlreichen Brüchen.
Nur der 52-jährige Fahrer blieb wie durch ein Wunder unverletzt. Nun wirf die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt dem Ukrainer grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Gemeingefährdung vor. Laut Anklage war der Lenker nicht nur übermüdet, sondern soll auch zusätzlich durch sein Handy abgelenkt gewesen sein. Er hätte genug Zeit zum Reagieren gehabt. Verteidiger Roman Tenschert setzt entgegen, dass am "Handy nur die Navigations-App, lief und sicher ist, dass kurz vor dem Unfall keine Nachricht hineinkam." Zudem sei es dämmrig und nass gewesen.
Fest steht jedoch: Zum Aufprall kam es nahezu ungebremst, der 20-Tonner, der von einem Peruaner gelenkt wurde, beschleunigte nach dem Crash um fast 10 km/h. "Obwohl der Lastwagenfahrer zivilrechtlich mindestens 80 Prozent der Schuld trägt, wird gegen ihn nicht einmal ermittelt", kritisiert der Anwalt des Ukrainers. Es gäbe Anhaltspunkte, dass der Trucker abgelenkt war: "Dass er quasi Schrittgeschwindigkeit fuhr, ist mehr als seltsam", so Tenschert.
Vasyl T. wurde hingegen festgenommen und kam nur aus der U-Haft, da er sich in der Steiermark ein kleines Zimmer anmietete. Arbeiten und Geld verdienen konnte der fünffache Vater seither nicht, seine Kinder mussten Monate ohne ihn auskommen. Der Prozess findet am 9. Juli am Landesgericht Wiener Neustadt statt. Die Unschuldsvermutung gilt.