BVwG ortet Verstoß

Paukenschlag! ORF-Gebühr wird Fall für Höchstrichter

Wirbel um den ORF-Beitrag für Unternehmen: Das Bundesverwaltungsgericht hat verfassungsrechtliche Bedenken und fordert eine Prüfung.
Newsdesk Heute
09.10.2026, 17:00
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat verfassungsrechtliche Bedenken bei der Berechnung des ORF-Beitrags für Unternehmen. Konkret geht es um Betriebe, die Standorte in mehreren Gemeinden haben. Das Gericht sieht darin eine mögliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und will die Regelung vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) überprüfen lassen.

Im Mittelpunkt steht der betriebliche ORF-Beitrag für das Jahr 2024. Grundsätzlich stellt das BVwG die Beitragspflicht von Unternehmen nicht infrage. Allerdings könnte die derzeitige Berechnung zu einer ungleichen finanziellen Belastung führen.

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Mehrere Standorte, höhere Kosten?

So wird die Gesamtarbeitslohnsumme bei Unternehmen, deren Betriebsstätten auf mehrere Gemeinden verteilt sind gemeindeweise aufgespalten. Dadurch wird die ORF-Beitragsstaffelung, die die tatsächliche Höhe der Belastung des Unternehmens konkretisiert, mehrfach angewendet.

Anders sieht es bei wirtschaftlich vergleichbaren Unternehmen aus, die ihre Betriebsstätten in nur einer Gemeinde haben. Bei ihnen kommt die Beitragsstaffelung lediglich einmal zur Anwendung.

Das Gericht argumentiert, dass Unternehmen dadurch unterschiedlich hoch belastet werden. Dies könnte dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz widersprechen, hieß es weiter.

Tausende Verfahren zum ORF-Beitrag

Der nunmehrige Normprüfungsantrag verdeutlicht auch den weiterhin hohen Klärungsbedarf bei rechtlichen Fragen rund um das neue ORF-Beitragsgesetz. Seit dessen Inkrafttreten am 1. Jänner 2024 ist die Zahl der Beschwerden gegen Festsetzungsbescheide des ORF-Beitrags beim BVwG stark gestiegen.

In den Geschäftsjahren 2024 und 2025 wurden in der zuständigen Zuweisungsgruppe mehr als 8.500 neue Verfahren gegen Bescheide der ORF-Beitrags Service GmbH registriert. Seit Beginn des neuen Geschäftsjahres im Februar 2026 kamen bereits mehr als 3.800 weitere Verfahren hinzu.

Bereits knapp 65 Prozent der rund 12.400 Verfahren konnten bis zum 23. September abgeschlossen werden. In den vergangenen Monaten war das BVwG zudem zunehmend mit Befreiungsverfahren konfrontiert. Diese stehen im Zusammenhang mit dem Umstieg von den bisherigen Rundfunkgebühren auf den ORF-Beitrag für Haushalte.

BVwG-Präsident betont Rechtssicherheit

Der Präsident des BVwG, Christian Filzwieser, betonte, dass sich die Richterinnen und Richter intensiv mit dem neuen ORF-Beitragsgesetz auseinandergesetzt hätten. Damit werde eine stringente Rechtsprechung gewährleistet, die auch der Verwaltungsgerichtshof mit einer ersten Entscheidung Anfang September bekräftigt habe.

Mit dem Normprüfungsantrag zeige das Gericht erneut, dass es trotz des starken Anstiegs der Verfahren und knapper Ressourcen die Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger im Fokus behalte.

red,Akt. 09.10.2026, 17:03, 09.10.2026, 17:00
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