Tausende Oberösterreicher fahren Tag für Tag viele Kilometer in die Arbeit. Für sie gibt es Geld zurück - doch jetzt heißt es schnell sein. Die Antragsfrist für die Oö. Fernpendelbeihilfe für das Pendeljahr 2024 endet am 28. Februar 2026.
Gefördert werden alle, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendeln und dabei mindestens 25 Kilometer einfache Strecke zwischen den Gemeinden zurücklegen. Entscheidend ist die offiziell ermittelte mittlere Straßenentfernung zwischen Wohn- und Arbeitsgemeinde.
Wichtig: Für Monate mit überwiegendem Homeoffice gibt es kein Geld. Auch bei mehreren Arbeitsorten zählt jener, zu dem im jeweiligen Monat am häufigsten gependelt wurde.
Extra-Zuckerl für E-Auto-Fahrer: Das Land gewährt einen Nachhaltigkeitsbonus. Für Hybridautos gibt es 15 Prozent zusätzlich, für reine Elektroautos sogar 30 Prozent mehr Beihilfe. Voraussetzung ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung mit Name, Datum und Antriebsart.
Der Hauptwohnsitz muss in Oberösterreich liegen. Außerdem darf das Jahreseinkommen 2024 35.000 Euro nicht überschreiten. Pro Kind erhöht sich die Grenze um 3.500 Euro. Zum Einkommen zählen unter anderem auch Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kinderbetreuungsgeld.
Eingereicht werden kann der Antrag online beim Land Oberösterreich. Entscheidend ist das rechtzeitige Einlangen. Wer die Frist versäumt, geht leer aus.