Auch im kommenden Jahr stehen in Österreich wieder mehrere finanzielle Zuschüsse der Bundesregierung bereit. Für manche Boni musst du jedoch schnell sein, da sie mit Jahresende auslaufen.
Davon betroffen ist etwa der niederösterreichische Pflege- und Betreuungscheck. Dort gibt es für pflegebedürftige Menschen eine jährliche Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro. Anspruch darauf haben alle, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesland haben und Pflegegeld ab Stufe 3 beziehen.
Auch wer Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 erhält, kann den Bonus beantragen – sofern die Person unter 18 Jahre alt ist oder an Demenz erkrankt. Eine weitere Voraussetzung: Alle Antragstellerinnen und Antragsteller müssen die vom Land angebotene Beratung zum Thema Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen.
Bis zu 1.597 Euro jährlich können Angehörige von pflegebedürftigen Menschen beantragen. Hierbei muss jedoch auf eine Einkommensgrenze geachtet werden. Außerdem gilt auch Pflegestufe 4 als Voraussetzung.
Je nach Bundesland unterschiedlich fallen wie gewohnt die Pendlerbeihilfe beziehungsweise der Fahrtkostenzuschuss aus. Neben Einkommensgrenze sind hierbei auch die Wegstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnort ausschlaggebend für die Höhe des Anspruchs. In der Steiermark (maximal 389 Euro) und Oberösterreich (maximal 421 Euro) endet dieser Bonus mit dem Jahreswechsel.
Der maximal geförderte Betrag beläuft sich auf 1.500 Euro – also 20 Prozent der Kosten bis 7.500 Euro. Wenn du dir Handwerksrechnungen fördern lassen willst, hast du nur noch wenige Tage Zeit.