Lebenslange Haft

Pensionistin wegen Ameisenstraße mit Spaten erschlagen

Ein Streit um eine Ameisenstraße kostete einer Grazerin das Leben: Ein 53-Jährige soll die Frau furchtbar zugerichtet haben. Nun gab es die Rechnung.
Wien Heute
11.03.2026, 18:23
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Weil er im Mai in der Wohnung seiner Mutter in Graz Hunderte Ameisen entdeckt hatte, folgte ein 53-jähriger Grazer der Ameisenstraße. Der Steirer erklärte Mittwoch (11.3.) vor dem Grazer Schwurgericht, er habe die Ameisen bis zu einem Blumentopf auf einer Terrasse verfolgt. Genau dieser Bereich war seit Jahren Streitpunkt zwischen ihm und der 72-jährigen Nachbarin.

"Hätte Respekt zeigen sollen"

Als der Mann den Blumentopf anhob, eskalierte die Situation laut seiner Darstellung. Die Pensionistin habe ihn beschimpft und als "Problemmacher" bezeichnet. "Ich habe die Fassung verloren und ihr einen Faustschlag versetzt. Sie hätte Respekt zeigen sollen", so der Angeklagte.

Mit Spaten erschlagen

Was danach folgte, war laut Staatsanwaltschaft ein unfassbarer Gewaltausbruch. Der Grazer trat der Frau angeblich mit dem Knie ins Gesicht, warf sie zu Boden und trampelte auf ihr herum. Danach griff er zu einem Spaten, schlug und stach mindestens 18-mal auf das hilflose Opfer ein. Laut Gericht blieb kein einziger Knochen im Schädel der Pensionistin heil. "Das ist bis jetzt eine der am schlimmsten zugerichteten Leichen, die ich gesehen habe. Die Dame ist im Vergleich zu Ihnen ein Fliegengewicht", so ein beisitzender Richter laut "Krone".

Nach Tat im Drogeriemarkt

Er sei im "Kriegsmodus" gewesen, so der Angeklagte, der sich vor allem selbst leidtat. Unfassbar: Als die Frau im Sterben lag, ging der Mann zu seiner Mutter und alarmierte die Rettung. Anschließend packte er seine Sachen und kaufte in einem Drogeriemarkt noch seelenruhig eine Ameisenfalle.

Lebenslange Haft

Ein Gutachten stellte fest, dass der 53-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, jedoch an einer psychischen Erkrankung leidet. Daher wurde neben der Haft auch seine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt. Am Nachmittag fiel in Graz das Urteil: lebenslange Haft und Einweisung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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